Bitte nicht lächeln
Bundesministerium initiiert ominösen Fotowettbewerb
Man kennt sie schon, diese Wegelagerer. Gemeint sind Unternehmen und Organisationen, die sich Fotowettbewerbe ausdenken, nur um sich damit ziemlich kostenneutral Verwertungsrechte an Bildern zu erschleichen. Anders kann man es nicht nennen, wenn Wettbewerbe zu speziellen Themen initiiert werden und im Kleingedruckten dann sämtliche Rechte der Fotos einkassiert werden. Dass nun auch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit einem Fotowettbewerb in diesen dubiosen Gefilden wildert, gibt dem Ganzen eine neue Dimension.
„Knips Mal Denkmal“ heißt der Wettbewerb, der zum Fotografieren von städtebaulichem Denkmalschutz auffordert. Wenn man es aus der Sicht von Fotografen sieht, sollte er besser „Denk mal bevor Du mal knipst" heißen, denn die Teilnahmebedingungen nehmen den Mitwirkenden sämtliche Rechte ab.
Hier ein Auszug: „Jeder Teilnehmer räumt dem Veranstalter die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte einschließlich dem Recht zur Bearbeitung an den eingesandten Bildern ein. Dies umfasst auch die Verwendung der Bilder für Print- und Onlinepublikationen im Zusammenhang mit anderen Bund-Länder-Programmen. Eine über den Wettbewerb hinaus gehende Vergütung erfolgt nicht.“

Screenshot der Wettbewerbssite
Für eine Gesamtsumme von 2000 Euro, die das Ministerium als „hochwertiges" Preisgeld auslobt, erhält es dafür die Möglichkeit die Fotos so oft es will zu veröffentlichen – auch in anderen Bund-Länder-Programmen. Billiger kann man seine Kampagnen und Prospekte nicht bebildern. Mehr noch: Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wälzt sogar noch das Risiko, das bei der Veröffentlichung entsteht, an die Fotografen ab.
Da sich der Wettbewerb nicht nur an Profis, sondern auch an Amateure und Schüler richtet, ist kaum anzunehmen, dass diese die Konsequenzen folgender Formulierungen verstehen. Aus den Wettbewerbsbedingungen: „Der Teilnehmer versichert mit der Einsendung, dass er oder sie über alle Rechte an den eingereichten Bildern verfügt, dass die Bilder frei von Rechten Dritter sind, sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird. Der Teilnehmer wird Vorstehendes auf Wunsch schriftlich versichern. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer die Veranstalter von allen Ansprüchen frei."
Nehmen wir einmal den Fall an, dass ein teilnehmender Schüler einen Passanten mit auf einem Bild hat, das abgedruckt wird. Wehrt sich dieser Passant, hat das Ministerium das Recht Schadensersatzansprüche gegen die Erziehungsberechtigten geltend zu machen. Sind dem Ministerium solche Probleme egal? Dass eine deutsche Behörde ihren Mitbürgern solche Fallen stellt und es offenbar ominösen Organisationen gleich tut, verwundert sehr. Egal ob solche Wettbewerbsbedingungen nun unlauter sind oder nicht: Gewinnen kann bei einem solchen Wettbewerb nur einer: Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Das nennt sich dann Bürgernähe.

