Familienministerium will Bildrechte
Foto-Video-Wettbewerb mit rechtlichen Fallstricken
Die Unsitte, mit der sich manche Organisationen über Fotowettbewerbe honorarfrei Bilder für eigene Zwecke beschaffen wollen, ist bei Fotografen allenthalben bekannt. Nun hat es den Anschein, als sei auch das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf diesen Zug aufgesprungen. Wenn man jedenfalls die Teilnahmebedingungen des Foto-Video-Wettbewerbs „Was heißt schon alt“ durchliest, haben diese sehr viel mit den ärgerlichen Buy-Out Verträgen bestimmter Verlage gemein: Alle Einsender von Fotos und Videos übertragen dem Ministerium kostenlos die Nutzungsrechte des Bildmaterials, egal ob sie zu den Gewinnern gehören oder nicht.
Wörtlich heißt es: „Für prämierte Beiträge erhält das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das ausschließliche, zeitlich unbeschränkte und unentgeltliche Nutzungsrecht. Dies gilt auch für die Berichterstattung darüber und für die Öffentlichkeitsarbeit. Auch nicht prämierte Motive können später unentgeltlich für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend genutzt werden.“
Die prämierten Arbeiten sind also für alle Ewigkeit vom Ministerium nutzbar – sooft und soviel es dem BMFSFJ beliebt. Die Urheber dagegen dürfen diese Motive nicht mehr selbst veröffentlichen. Mit den Geldpreisen, die in den Kategorien „Foto“, „Video“ und „Profi“, „Amateur“, sowie dem Publikumspreis ausgelobt sind, erhält das Ministerium die unbeschränkten Exklusivrechte. Als Nutzungsmöglichkeiten werden nur einige Beispiele genannt: „Ausstellungsplakate, Einladungen, Ausstellungen, Kataloge, Bücher“ sowie „Öffentlichkeitsarbeit“. Letzteres gilt für sämtliche eingesandten Bilder.
Zwar ist das Ministerium der Meinung, es handle sich bei dem Wettbewerb nicht um eine PR-Kampagne. Die Frage ist allerdings, was eine öffentlichkeitswirksame Aktion, die ein klares inhaltliches Ziel vorgibt und die herkömmliche „Altersbilder positiv beeinflussen“ will, denn sonst ist? „Gezeigt werden soll, dass alte Menschen immer noch mitten im Leben stehen“ heißt es. Klar es ist ein gesellschaftlich relevantes Thema. Auf jeden Fall ist es aber auch eine Kampagne, die ganz wesentlich der Außendarstellung des Ministeriums dient. Welcher Aspekt dabei überwiegt bleibt unklar.

Ob es eine PR-Kampagne ist oder nicht – Familienministerin Schröder ist Schirmherrin des Wettbewerbs. Screenshot der „Was heißt schon alt" Internetseite.
Auch wenn sich manchem Berufsfotografen der Verdacht aufdrängt, das Ministerium wolle eigentlich nur Bildhonorare einsparen, so bleibt es doch jedem Profi selbst überlassen, ob er solche Wettbewerbsbedingungen akzeptiert oder nicht. Problematisch wird es allerdings im Amateurbereich. Denn das Ministerium formuliert in den 15 Paragrafen der Teilnahmebedingungen eine lange Liste mit umfangreichen rechtlichen Vereinbarungen. Es verlangt von den Einsendern, dass „keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden und die abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung im Rahmen des Wettbewerbes und der Berichterstattung über den Wettbewerb einverstanden sind.“ Zudem „dass der eingereichte Beitrag frei ist von Rechten Dritter“ ist.
Der Wettbewerb richtet sich an Jedermann, auch an Minderjährige und Schulklassen. Ob diese Gruppen schon einmal etwas von Urheberrechten oder Persönlichkeitsrechten gehört haben, ist zweifelhaft. Ein regelrechtes Minenfeld für die Teilnehmer ergibt sich vor allem daraus, dass das Ministerium ihnen das rechtliche Risiko völlig überlässt. Laut den Teilnahmebedingungen „verpflichtet sich die Teilnehmerin beziehungsweise der Teilnehmer, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen beziehungsweise zu entschädigen.“ Die Haftung bleibt bei den Einsendern.
Wenn beispielsweise ein Schüler durch die Veröffentlichung des Ministeriums mit Jemandem, den er auf der Straße fotografiert hat, wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts belangt wird, müssen seine Eltern für Schadensersatz, Anwalts- und Gerichtskosten gerade stehen. Das kann teuer werden. Selbst wenn das Bild nicht heimlich aufgenommen wurde – nur Profis wissen, dass lediglich ein Modelrelease ein rechtskräftiger Nachweis ist. Von einem Nichtfachmann kann man ein derartiges Rechtsverständnis nicht verlangen. Das aber fordert das Familienministerium. Der Ärger ist vorprogrammiert.
Auf Anfrage von FREELENS weist das Ministerium lediglich drauf hin, dass die Bedingungen den Teilnehmern bekannt gemacht wurden. Nach dem Motto: Die Pflicht ist erfüllt – selbst Schuld, wer nicht das ausreichende Rechtsverständnis hat. Teilnehmer können ja bei uns nachfragen. Wie man als staatliches Organ – zudem noch als Familienministerium – Schüler, Eltern, Fotobegeisterte und Videoamateure so einem Rechtsrisiko aussetzten kann, ist unverständlich. Auf unsere Frage nach einer Sorgfaltspflicht des Ministeriums, seine Bürger vor solchen rechtlichen Problemen zu bewahren, gab es keine Antwort.
Wen das Frage-Antwort-Spiel zwischen FREELENS und dem BMFSFJ interessiert – hier kommen zunächst die FREELENS Fragen:
Was sagen Sie zu dem Vorwurf, ihr Ministerium hätte den Wettbewerb ausgerichtet, um kostengünstig an Bilder für eine PR-Kampagne zu kommen?
In Ihren Teilnahmebedingungen lassen Sie sich zwar alle Verwertungsrechte an den Bildern sichern, halten sich aber vom Risiko möglicher Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Haftungen frei. Wie rechtfertigen Sie es gegenüber Fotoamateuren und Schülern – die Konsequenzen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder Rechten Dritter nicht kennen können – ihnen ein möglicherweise Existenz vernichtendes Rechtsrisiko zu überlassen?
Hat nicht das Ministerium eine gewisse Sorgfaltspflicht, Bürger vor solchen rechtlichen Fallen zu schützen?
Und hier das, was das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als Antwort auf eine Presseanfrage versteht:
Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann ich Ihnen heute folgende Stellungnahme übermitteln:
Sowohl die Teilnahmebedingungen zum Wettbewerb unter Punkt 6 als auch die FAQ Nr. 16 weisen auf die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen hin. Das Einverständnis der abgebildeten Personen ist Teilnahmevoraussetzung. Mit dem Hochladen der Fotos werden die Teilnahmebedingungen anerkannt, auch bei Einsendung von Papierabzügen müssen die Teilnahmebedingungen auf dem Teilnahmebogen ausdrücklich akzeptiert werden. Für den Fall, dass Unklarheiten bestehen, kann jederzeit beim Wettbewerbsbüro per E-Mail unter wettbewerb@was-heisst-schon-alt.de <mailto:wettbewerb@was-heisst-schon-alt.de> oder beim Servicetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 18.00 Uhr unter der Nummer 01 80/1 90 70 50 nachgefragt werden. Diese Kontaktdaten finden sich auf den Webseiten www.programm-altersbilder.de <http://www.programm-altersbilder.de/> sowie www.was-heisst-schon-alt.de <http://www.was-heisst-schon-alt.de/> unter Kontakt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die nicht über einen Internetanschluss verfügen, erhalten auf telefonische Anfrage beim Servicetelefon Teilnahmebogen sowie Teilnahmebedingungen per Post.
Im Hinblick auf die Nutzungsrechte möchte ich zur Klarstellung auf Folgendes hinweisen:
Nr. 8 der Teilnahmebedingungen und Nr. 11 der FAQ formulieren das zeitlich unbeschränkte, ausschließliche und entgeltfreie Nutzungsrecht nur für prämierte Beiträge. Für nicht prämierte Beiträge wird lediglich die unentgeltliche Nutzung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit unseres Hauses ausbedungen.
Das heißt für Einsenderinnen und Einsender von Beiträgen, dass sie selbstverständlich ihre nicht prämierten Beiträge auch anderweitig vermarkten können. Nur für die o.g. Nutzung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erfolgt keine gesonderte Vergütung. Denkbar ist eine Nutzung geeigneter Beiträge insoweit z.B. auf den Webseiten www.bmfsfj.de <http://www.bmfsfj.de/> , www.programm-altersbilder.de <http://www.programm-altersbilder.de/> oder in Printmedien wie Flyern oder Broschüren sowie auf Veranstaltungen im Rahmen des namengebenden Programms Altersbilder).
Eine PR-Kampagne mit Beiträgen aus dem Wettbewerb ist nicht vorgesehen.
Eingestellt von Manfred Scharnberg in
