KSK-Reform löst Kontrollwelle aus

Bundesregierung berichtet über Beitragsüberwachungen

 

Die Novellierung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) löste eine Überprüfungswelle in der Branche aus, deren Dimensionen die Bundesregierung jetzt auf eine kleine Anfrage hin bekannt gab. Mehr als 77.500 Betriebe wurden demnach zur Prüfungen der Abgabepflicht im vergangenen Jahr von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und der Künstlersozialkasse (KSK) angeschrieben. Im Zuge dieser Kontrolle seien von den Unternehmen, die bisher ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachkamen, knapp 14 Millionen Euro eingefordert worden.

Bereits vor Jahren hat die Bundesregierung die Finanzierung der Künstlersozialversicherung umgestellt. Ihren eigenen Bundeszuschusses senkte sie von 25 auf 20 Prozent und erhöhte im Gegenzug den Anteil der Verwerter auf 30 Prozent. Der Beitrag der Versicherten blieb unverändert bei 50 Prozent. Durch steigende Versichertenzahlen, denen keine adäquaten Zuwächse bei den abgabepflichtigen Verwertern gegenüberstanden, ist die Künstlersozialversicherung in den vergangenen Jahren finanziell unter Druck geraten. Der Abgabesatz auf die Honorare, der 2005 von 4,3 auf 5,8 Prozent angehoben wurde, löste das Problem allein nicht.

Offensichtlich gibt es eine Reihe von Unternehmen, die abgabepflichtig sind, sich aber vor der Zahlung drücken. Daher rühren die verstärkten Überprüfungen, die sich zu den Vorjahren verzehnfacht haben. Und es geht weiter: „Die Deutsche Rentenversicherung beabsichtigt, über einen Zeitraum von vier Kalenderjahren (2007–2010) etwa 280 000 Betriebe anzuschreiben. Jeweils im auf das Anschreiben folgenden Jahr prüft die Deutsche Rentenversicherung diejenigen Betriebe, bei denen eine hinreichende Aufklärung der Abgabepflicht im schriftlichen Verfahren nicht möglich war“, so die Bundesregierung. Bis zum 10. März 2008 hat die Deutsche Rentenversicherung bei 5 384 Betrieben erstmals die Abgabepflicht festgestellt. Die Einnahmen aus der Künstlersozialabgabe stiegen in den Jahren 2004 bis 2007 von gut 140 Millionen auf mehr als 206 Millionen Euro.

Aber auch bei den versicherten Künstlern fanden Überprüfungen statt. Es sind etwa fünf Prozent der Versicherten – also gut 7.700 Personen – die 2007 aufgefordert wurden ihre tatsächlichen Einkünfte aus den Jahren 2003 bis 2006 nachzuweisen. Dies entspricht einer Verdoppelung der Kontrollen.

Forderungen aus einigen Wirtschaftsverbänden die Künstlersozialversicherung abzuschaffen, tritt die Regierung entgegen, indem sie diese als „notwendige und besonders erfolgreiche soziale und kulturpolitische Errungenschaft“ lobt. Sie verspricht eine Stärkung der Versicherung: „Die Bundesregierung hält an der in der Koalitionsvereinbarung vom 11. November 2005 vereinbarten Linie fest, die Künstlersozialversicherung weiter zu stärken. Die Koalition hat sich das Ziel gesetzt, die Finanzierung der Künstlersozialversicherung auch in längerer Perspektive zu stabilisieren.“


Eingestellt von Manfred Scharnberg in