Spieglein, Spieglein – mit dem Rücken an der Wand
von Heiko Haupt
ma05-06
Quelle: FreeLens-Magazin Nr.5 , Januar 1997
"Spieglein, Spieglein – mit dem Rücken an der Wand", von Heiko Haupt
Weil DER SPIEGEL ohne Genehmigung und Honorierung auch Fotos auf CD's pressen ließ, zieht FreeLens jetzt vor Gericht
Donnerstag, 14. November, 17.55 Uhr: Jetzt weiß auch der letzte
Mitarbeiter in dem grauen Redaktions-Klotz an der Hamburger
Brandstwiete, warum die Herren aus der Rechtsabteilung seit einigen
Tagen so verdrießlich schauen. Auf den Bildschrimen taucht in dieser
Minute, hier wie in nahezu jeder Redaktion zwischen Flensburg und den
Alpen, eine Meldung der Deutschen Presse-Agentur (dpa) auf: Eine
Fotografen-Vereinigung verklagt den SPIEGEL, heißt es da. Das
Nachrichtenmagazin habe, ohne zu zahlen, Bilder auf CD-Roms
veröffentlicht. 35 Minuten später wissen schon die ersten
Nicht-Medien-Menschen davon. Die Hamburg-Welle des NDR berichtet den
staugeplagten Auto-fahrern in und um Hamburg in den
18.30-Uhr-Nachrichten von der FreeLens-Klage – an erster Stelle, als
wichtigste Nachricht des Abends. Am Freitag werden unzählige
Tageszeitungen landauf, landab die Klage vermelden, andere Blätter und
Sender informieren in den kommenden Tagen ausführlich mit langen
Artikeln, Hörfunk-Berichten und Interviews.
An diesem Tag also erfuhr es die Öffentlichkeit – doch bis es soweit
war, hatten einige FreeLenser sich Wochen und Monate mit dem Thema
befaßt. Fakten wurden gesammelt, die rechtlichen Möglichkeiten mit
Anwalt Dirk Feldmann immer und immer wieder diskutiert. Schließlich
mußte genügend Material beisammen sein, damit "kampferprobte"
Rechts-Profis wie die SPIEGEL-Mannen das Ansinnen, die Klage nicht mit
einem mitleidigen Seufzer vom Schreibtisch in den Papierkorb befördern.
Außerdem geht es nicht um einen Publicity-trächtigen Gag, sondern um
die Rechte und das Geld von freien Fotografen.
Seinen Anfang nahm das Dilemma, als die SPIEGEL-Chefetage auf die
Idee kam, man müsse sich doch auch am neuen Multimedia-Markt
beteiligen. Also wurde der Entschluß gefaßt, die Ausgaben des
Nachrichten-Magazins – nach Jahrgängen sortiert – auf CD-Roms zu
vertreiben. Für den Leser ein interessanter Service: Sie können sich
die Wunsch-Artikel ab dem Jahr 1989 auf den Bildschirm rufen. "Bequemer
geht's nicht", wirbt denn auch der SPIEGEL in einer Eigen-Anzeige gemäß
dem Motto: SPIEGEL-Leser wissen mehr. Und weiter: "Selbstverständlich
können Sie Ihre Rechercheergebnisse auch ausdrucken – inklusive aller
Grafiken und Bilder".
Da war er, der Knackpunkt. Nicht nur die Texte erscheinen auf den
CD-Roms, auch die rund 200 Fotos, die in jeder Ausgabe zu finden sind.
Schön für den Computer-Nutzer, ein Schock für die Fotografen. Aust
& Co. hatten zwar die Focus-Devise "...und immer an den Leser
denken" übernommen – an die Fotografen allerdings hatte man, wie es
scheint, keinen Gedanken verschwendet. Und damit auch kein Geld: Die
Fotos wurden ohne jegliche Honorierung auf die Datenträger gebannt.
Nun ist es nicht so, daß die Fehler von FreeLens allein bemerkt
wurden. Bereits im Jahre 1994 hatte der Bundesverband der
Pressebild-Agenturen und Bildarchive den SPIEGEL auf die Verletzung des
Urheberrechtes hingewiesen. Und einzelne SPIEGEL-Fotografen hatten
mitbekommen, was da passiert. Briefe mit Nachfragen oder auch Bitten um
Nachhonorierung wurden geschrieben. Die Antworten kamen postwendend: Im
Interesse einer weiteren guten Zusammenarbeit möge man doch auf solche
Forderungen verzichten, pfui, aus. Klar, daß da jeder einzelne im Kopf
durchrechnet, was ihm verlorengehen würde – und spontan den Mund hält.
Anders sieht es aus, wenn eine Vereinigung wie FreeLens die Interessen
einer ganzen Gruppe vertritt.
Ein Argument der Herren an der Brandstwiete lautet, daß man mit den
Silberscheiben ja nichts verdient habe, ein Verlustgeschäft sei das.
Und das, obwohl die SPIEGEL-CD-Roms nicht gerade verschenkt wurden. 200
Mark wurden beispielsweise für das 94er Exemplar aufgerufen, zu
bestellen gegen Vorkasse oder Scheck. Man will ja sein Geld so schnell
wie möglich bekommen. Dieser Jahrgang war auch der erste sozusagen
ausgereifte: Ab dem Frühjahr '94 nämlich wurden die Honorare für die
Bildautoren wegen dieser Zweitnutzung angehoben. Doch die vorherigen
Jahrgänge – Stückpreis 150 Mark – blieben in dieser Hinsicht
unbeachtet. Mag sein, daß die Multimedia-Idee nicht gleich die Kassen
des SPIEGEL-Verlages klingeln ließ – aber das unternehmerische Risko zu
mindern, indem man das schwächste Glied in der Kette, die Fotografen,
vor der Tür läßt, ist nicht die feine Art.
"Wie im Wilden Westen" titelte denn auch die taz über ihrem Bericht
in Sachen FreeLens-Klage. ".. nicht nur im Internet herrscht
Goldgrä-berstimmung, auch auf dem Markt der CD-Roms stecken die Verlage
ihre Claims in Westernmanier ab." Ähnlich sieht es das Neue
Deutschland: "Hamburger Piraterie" lautet hier die Überschrift zu einem
Interview mit Rolf Nobel in Sachen FreeLens contra SPIEGEL (siehe
Pressespiegel).
Vom SPIEGEL selber waren alsbald Reaktionen in unterschiedlichsten
Tonarten zu hören. Lange bevor die Klage eingereicht wurde, wurden von
Michael Rabanus, SPIEGEL-Allzweckwaffe in Sachen Bild und Optik, bei
Gesprächen mit FreeLens-Anwalt Dirk Feldmann 20 Pfennige als
Nachhonorierung der Bilder in den Raum gestellt. Das wären umgerechnet
auf die rund 7650 Fotos, um die es geht, stolze 1530 Mark. Verteilt auf
die etwa 80 FreeLens-Fotografen ergibt das knappe 20 Mark pro Person
oder ein üppiges Mahl bei McDonalds.
Später variieren die Summen dann. Erst schreibt SPIEGEL-Justitiar
Dietmar Krause von angebotenen 10000 Mark für die Fotos. Die wolle man
aber nicht direkt an die Fotografen auszahlen. Damit lasse sich
Besseres anstellen: Das Geld könne man doch "vielleicht einer
Versorgungs- oder Ausbildungseinrichtung für Fotografen zur Verfügung
stellen". Welche wußte man auch nicht so genau, vielleicht könne ja
eine gegründet werden, oder so. Auf jeden Fall sollten aber alle
FreeLens-Mitglieder künftig auf Forderungen verzichten. Als dpa wegen
der geplanten Meldung am 14. November bei Krause nachfragte, wollte der
davon plötzlich nichts mehr wissen. Vielmehr habe man über "bis zu
35000 Mark" gesprochen.
Und weil der SPIEGEL nunmal ein Nach-richten-Magazin ist, bemühte
man sich auch in Sachen FreeLens, immer neue Nach-richten aus dem Hut
zu zaubern. Plötzlich trat des Justitiars Chef ins Rampenlicht. Der
heißt Fried von Bismarck und sinnierte nun gegenüber Radio Bremen, daß
der Justitiar womöglich zu wenig geboten habe. Die Sache sei
"ausgesprochen unglücklich" gelaufen. "Daß die Fotografen Recht haben,
ist keine Frage", läßt sich von Bismarck zitieren. "Und ich finde es
auch wichtig, daß sich der SPIEGEL richtig verhält." Schließlich habe
man deswegen ja auch ab 1994 die Honorare erhöht. Nur leider wurden
dabei eben die vorhergehenden Jahre vergessen.
Außerdem kommen aus von Bismarcks Mund auch Sätze, die eher
verwundern. Von den Einzelhonorierungen habe man absehen müssen, wegen
des hohen Aufwandes. "Jemandem zum Beispiel 60 Mark zu überweisen", so
von Bismarck laut Radio Bremen, "kostet heutzutage 60 Mark."
Mathematisch einwandfrei, verehrter Herr von Bismarck. Aber klaut man
ein Brot, weil es so aufwendig ist, das Geld aus dem Portemonnaie zu
holen? Mittlerweile sind dafür von Herrn Krause freundliche Töne zu
hören: Er habe doch "immer viel Wert darauf gelegt, die Fotografen bei
Laune zu halten", zitiert Die Zeit den Justitiar.
Zählt man die Summen, um die es in diesem Fall geht, zusammen, kann
von einem "bei Laune halten" wohl nicht die Rede sein. Für die rund 80
SPIEGELgeschädigten FreeLenser ist es beileibe kein Spaß, Honorare für
die etwa 7650 Bilder nachzufordern. Und zwar 20 Mark als
Zweitnutzungs-Honorar für die CD-Rom, dazu noch 50 Prozent
beziehungsweise zehn Mark Strafaufschlag wegen der unerlaubten
Weiterverwendung. Insgesamt geht es um 230000 Mark Honorar.
Im Prinzip: Die Klage ist erst mal als Musterprozeß gedacht. Daher
bezieht sich das Verfahren auf vorerst 700 Bilder. Die summieren sich
bei 20 Mark pro Foto und zehn Mark Strafe auf 21000 Mark – also weit
mehr als der Mindest-Streitwert von 10000 Mark. Daß die finanzielle
Latte von FreeLens nicht noch höher gelegt wird, hat einen einfachen
Grund: Mit dem Streitwert steigen die Prozeßgebühren – unnötige Kosten.
Und zur Urteilsfindung müßte sich das Gericht durch riesige
Materialberge kämpfen. Auf jeden Fall läßt sich die Sache auch mit den
700 Fotos grundsätzlich regeln. Alle nachfolgenden Fälle in gleicher
Sache landen ohnehin automatisch vor derselben Kammer des Gerichts,
werden dann auch gleich entschieden.
Vorerst hat der SPIEGEL bei Gericht erstmal um drei Wochen
Fristverlängerung gebeten. Wie die Erfolgsaussichten sind, wenn es dann
vermutlich im Februar tatsächlich vor Gericht geht?
So schlecht nicht, meint nicht nur FreeLens-Anwalt Dirk Feldmann.
Denn neben der an sich recht klaren Rechtslage gibt es da noch etwas:
Andere Fotografen und Agenturen haben es schon beim SPIEGEL
durchgesetzt, daß sie ähnliche Summen für die CD-Rom Veröffentlichungen
bekommen. Aber nur, wenn sie nicht petzen – der SPIEGEL verlangte
absolutes Stillschweigen über die Zahlungen.
Gleiches Recht für alle? Und so zieht auch SPIEGEL-Mann Krause eine
gewisse Hoffnung aus dem, was ihm und dem Verlag bevorsteht. Es tröstet
ihn ein wenig, so Die Zeit, daß der Prozeß vermutlich zumindest eines
schafft – die Rechtslage in diesem Bereich zu klären.
PRESSESPIEGEL:
taz:"...sollten die Bildjournalisten mit ihrer Klage
erfolg-reich sein, wäre das ein Signal für die gesamte
Presselandschaft, in der die Gesetzgebung mit der Entwick-lung neuer
elektronischer Medien kaum mehr Schritt hält." "Auch der SPIEGEL wollte
es offenbar erst einmal darauf ankommen lassen. Als man 1992 mit den
CD-Roms der Jahrgänge 89/90 und 91/92 startete,hätte man alle
Fotografen anschreiben können, räumt SPIEGEL-Verlagsleiter Fried von
Bismarck ein."
Radio Bremen: "Bestätigt das Gericht die Forderungen der
Fotografen, müßte sich das Magazin – bei durchschnittlich 200 Fotos pro
Heft und 52 Ausgaben im Jahr – auf insgesamt fast 1,6 Millionen Mark
einstellen. ... Alles Geld, das der Spiegel bei den Investitionskosten
für das neue Produkt eigentlich hätte einkalkulieren müssen." "Alle –
gerade auch die großen Presseverlage versuchen eilig, dort (bei den
elektronischen Medien,d. Red.) ihre Claims abzustecken. CD-Rom und
Online-Dienste sind der Anfang einer stürmischen Entwicklung. Und: sie
sind kaum kontrollierbar. Ähnlichwie jetzt schon beim Fernsehen mit
seinen über 80 Programmen, wo häufig nach der Methode verfahren werde:
Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter."
Neues Deutschland (Interview mit Rolf Nobel): Neues
Deutschland: "Ist denn der SPIEGEL ein Einzelfall?" Rolf Nobel: "Ja und
nein. Ja, weil weder Hinweise einzelner Fotografen noch von uns den
SPIEGEL – immerhin ein reiches und renommiertes Unternehmen – dazu
bewegen konnten, seine eklatanten und massenhaften Verletzungen des
Urheberrechts einzustellen bzw. zu korrigieren.....Nein, weil der
SPIEGEL nur die Spitze eines Eisbergs ist: Die ungefragte und
unhonorierte Mehrfachnutzung von Fotos in neuen elektronischen Medien
gilt deutschlandweit als Kavaliersdelikt. Wir wollen jedoch erreichen,
daß diese multimediale Fotopiraterie genauso verfolgt und geahndet wird
wie heute schon die Piraterie bei Videos und Tonträgern."
Backnanger Kreiszeitung: "Nach Ansicht der Berufsvereinigung
(FreeLens, d. Red) werden nach Ablauf des Verfahrens weitere Fotografen
an das Magazin herantreten. Auf den Spiegel könnten in diesem Fall
Honorarforderungen in Millionenhöhe zukommen..."
DIE ZEIT: "Besonders brisant ist dieser Streit zwischen
Fotografen und Nachrichtenmagazin deshalb, weil er einen Präzedenzfall
bildet." "Unangenehm ist den Verlegern besonders, daß sie die Urheber
um Erlaubnis fragen müssen, bevor sie deren Werke besipielsweise in
einer elektronischen Datenbank speichern. Wer in Europa eine CD-Rom mit
bereits veröffentlichtem Material produzieren will, muß deshalb mit
einem erheblichen Verwaltungsaufwand rechnen." "Diverse Gremien
arbeiten bereits an der Lösung des Konflikts...Nur allzu verständlich
wird in diesem Kontext der juristische Gegendruck der
FreeLens-Fotografen. Sie drängen auf eine rechtsfähige Entscheidung
darüber, was sie im Multimediamarkt wert sind. Sie wollen wissen, wie
auch sie von der technischen Entwicklung und dem erwarteten Boom am
Bildermarkt profitieren können."
© Heiko Haupt