Magazin #31

Frei zum Abschuss?

Noch sind alle Tiere Freiwild. Sie können ohne Genehmigung fotografiert werden. Damit soll es nun vorbei sein, denn gerade Prominente wollen auch ihre geliebten Vierbeiner unter den Schutz des Persönlichkeitsrechtes stellen

Text – Dirk Feldmann

Nachdem in den ersten 20 Jahren des 21. Jahrhunderts der Schutz der Persönlichkeitsrechte von Menschen durch die Gerichte weiter gestärkt wurde, ist seit einigen Jahren auch der Trend erkennbar, das Fotografieren von Tieren von der Zustimmung der Eigentümer abhängig zu machen. Angefangen hat alles mit einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln im Jahre 2010. Damals hatte eine Eventveranstalterin ihre »Kuh-Charity-Party« mit Kälberfotos beworben. Die Eigentümerin der Kälber wollte dieses verbieten bzw. eine Bezahlung erhalten. Damals waren sich die Juristen noch einig: Das Fotografieren von Sachen (dazu gehören auch Tiere) und das Veröffentlichen der Fotos könne keine Rechtsverletzung auslösen. So urteilte damals auch das Amtsgericht.

Nachdem aber zunächst in den USA Gerichte eingriffen, als Fotos des Hundes von Tom Cruise ohne Genehmigung veröffentlicht wurden, zog bekanntlich 2017 auch die Fürstenfamilie aus Monaco nach und erreichte beim Europäischen Gerichtshof, dass ihre Haustiere nicht fotografiert werden dürfen, solange sie nicht bei öffentlichen Auftritten mitgeführt werden. Dieser  Rechtsprechung sind auch die Deutschen Gerichte verpflichtet.

Deswegen ist es nicht überraschend, dass das Landgericht Hamburg einen ihm vorliegenden Fall direkt dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt hat. Im Streit stehen die Fotografien zweier Katzen, die bunte Halsbänder mit einem Anhänger tragen. Die Aufnahmen hatte ein Nachbar des Tiereigentümers gemacht, auf dessen Grundstück die Katzen gelaufen waren. Anschließend verkaufte er die Fotos an einen Tierfutterhersteller. Der Tiereigentümer macht jetzt geltend, sowohl durch ihr Fell, aber insbesondere durch die individuelle Gestaltung der Katzen mittels originellem Halsschmuck seien sie sowohl ihm direkt zuzuordnen, als auch habe er damit ein Kunstwerk geschaffen, das urheberrechtlich geschützt sei. Es ist nicht auszuschließen, dass noch im Jahr 2021 ein Urteil ergeht, wonach das Persönlichkeitsrecht des Tiereigentümers durch die Veröffentlichung der Fotos verletzt worden ist. Dies wäre zwar immer noch nicht das von einigen Juristen befürchtete »Persönlichkeitsrecht für Tiere«, aber durch die Verknüpfung mit dem Persönlichkeitsrecht des Eigentümers käme dies dem faktisch nahe. Es wird sich die Frage anschließen, ob diese Rechtsprechung auf Haustiere beschränkt bleibt, oder ob in Kürze auch die 2010 noch unproblematisch zu fotografierende Kuh bald zustimmungspflichtig wird. Und ob es angesichts dessen  überhaupt noch Fotosafaris geben kann, hängt vielleicht gar nicht mehr allein vom Überleben der Wildtiere ab.

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Dirk Feldmann

ist als Rechtsanwalt auf medienrechtliche Fälle spezialisiert. Er berät den FREELENS Vorstand. Vereinsmitglieder können bei ihm Rat einholen.