Magazin #28

Richtig abschreiben

Abschreiben kann jeder. Das haben wir alle schon in der Schule gelernt. Was man abschreiben konnte, war auch klar. Alles, was man nicht wusste. Im Alltag des Fotografen Ist die Abschreibung leider nicht mehr so einfach

Text – Theodor Budweg

Jeder Freiberufler muss aus seinen Einnahmen nicht nur die laufenden Kosten decken, sondern er sollte auf Sicht auch seine Investitionen wieder hereinholen.

Von Investitionen spricht man, wenn ein selbständig nutzbarer Gegenstand voraussichtlich länger als ein Jahr in betrieblichem Gebrauch ist. Dieser Gegenstand wird nicht in voller Höhe in die Kosten des Anschaffungsjahres eingehen, sondern er wird die Kosten über die Dauer seiner Nutzung verteilt belasten, betriebswirtschaftlich handelt es sich hierbei um Abschreibung.

Für das lineare Abschreibungsmodell haben wir das Beispiel eines Kamerakaufs gewählt (siehe Kasten). Sie bemisst sich nach der Nutzungsdauer. Das heißt für unser Beispiel, die lineare Abschreibung beträgt 20% pro Jahr. Die Abschreibungsraten bleiben über die Nutzungsdauer immer gleich: 100 Euro im Monat.

Bei der degressiven Abschreibung wird die gleiche Nutzungsdauer zugrunde gelegt. Jedoch darf man im ersten Jahr bis zu 25% des Anschaffungspreises als Abschreibungsrate berechnen. Das heißt also für unser Beispiel 125 Euro pro Monat, also 750 Euro für 2009. Bei der degressiven Abschreibung kann man also in der ersten Zeit höhere Beträge abschreiben. Im weiteren Verlauf sinken die Raten immer stärker, denn die degressive Abschreibung mindert die Berechnungsbasis des Folgejahres, so dass automatisch die Abschreibungen immer weiter sinken (daher degressiv!).

Und es gibt Einschränkungen: Die degressive Abschreibung darf maximal das zweieinhalbfache der linearen Abschreibung, aber nicht mehr als 25% im Jahr betragen (gilt für die Jahre 2009 und 2010).

Die Finanzämter orientieren sich an einer amtlichen Abschreibungstabelle, die Nutzungszeiten für langlebige Wirtschaftsgüter unterstellt:

Danach gelten für Foto-, Film-, Video- und Audioausrüstung: 7 Jahre = 14,29% Abschreibung im Jahr, Personenkraftwagen und Kombis: 6 Jahre = 16,67% Abschreibung im Jahr, Personalcomputer, Workstations, Notebooks: 3 Jahre = 33,33% Abschreibung im Jahr.

Während bei den letzten beiden Positionen eine einigermaßen realistische Abschreibung gewählt wurde, steht eine 7-jährige Nutzungsdauer für eine digitale Kamera im krassen Gegensatz zur Realität. Zur Zeit ist nach drei Jahren die digitale Technik überholt. In diesem Fall heißt das: Den Finanzämtern die geringere Nutzungsdauer anhand der betrieblichen Erfahrung durch geeignete Belege (Kaufrechnung, Verkaufsbelege) nachweisen.

In letzter Zeit haben sich steuerrechtliche Änderungen insbesondere bei den degressiven Abschreibungen, den Sonderabschreibungen und der Sofortabschreibung ergeben. Im Einzelnen: Die Sonderabschreibung für kleinere und mittlere Betriebe (bekannt als §7.g)-Abschreibung) ist erheblich modifiziert worden. Freiberufler mit einer Gewinngrenze bis zu 200000 Euro können einmalig 20% des Anschaffungspreises einer Investition zusätzlich abschreiben. Ob die gesamte Abschreibung im ersten Jahr in Anspruch genommen oder auf mehrere Geschäftsjahre verteilt wird, liegt im eigenen Ermessen.

Wichtig dabei: Der Gegenstand muss im ersten und dem folgenden Jahr fast ausschließlich (heißt zu mehr als 90%) betrieblich genutzt werden. Was für die professionelle Kamera kein Problem darstellt, bedeutet für das betrieblich genutzte Auto: Ein Fahrtenbuch wird Pflicht!

Ein bis dato beliebtes Instrument zur Gewinngestaltung war die Sofortabschreibung. Die Grenze für die geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) ist aber reduziert worden, von 410 Euro auf 150 Euro. Alle Anschaffungen zwischen 150 und 1000 Euro müssen nun in einem Sammelkonto erfasst werden, auf das – unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer – 20% abgeschrieben werden. Womit ein PC, wenn er weniger als 1000 Euro kostet, eine fiktive Abschreibungsdauer von 5 Jahren verpasst bekommt. GWG ade!

Durchgerechnet – Lineare Abschreibung

Sie schaffen ein Kameragehäuse an, am 1.7.2009 für netto 6000 Euro Anschaffungskosten.
Geschätzte Nutzungsdauer 5 Jahre = 60 Monate = je Monat 100 Euro Abschreibungen.
Das bedeutet für die Abschreibungsrechnung:

Abschreibung im Jahr 2009:                                     6 Monate x 100 Euro 600 Euro
Abschreibung in 2010, 2011, 2012 und 2013:      48 Monate x 100 Euro 4800 Euro
Abschreibung in 2012:                                              6 Monate x 100 Euro 600 Euro
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Gesamte Abschreibung                                            6000 Euro
Da Monat für Monat der gleiche Betrag abgeschrieben wird, spricht man hier von einer linearen Abschreibung.

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Theodor Budweg

ist Partner einer Hamburger Sozietät für Unternehmens- und Steuerberatung.
www.hh-lawtax.de