„Augenwischerei“ oder „wichtiger Schritt"?

Erste Vergütungsregeln der Zeitungsbranche in der Kritik

 

Die Verhandlungen haben 2003 begonnen. Erst Ende 2009 – also nach sage und schreibe sechs Jahren – haben sich der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) mit den Journalisten-Verbänden DJV und DJU auf „gemeinsame Vergütungsregeln“ für Text-Journalisten geeinigt. Eine Einigung über Fotohonorare erreichten sie nicht.

Mehr als sieben Jahre nach Verabschiedung des neuen Urhebervertragsrechts, in dem die Verbände der Medienbranche und der Urheberorganisationen aufgefordert wurden gemeinsam „angemessene“ Freien-Honorare auszuarbeiten. Eine derartige Regelung konnten bislang nur Autoren belletristischer Bücher erzielen. Das, was Zeitungsverleger und Journalisten-Verbände vereinbart haben, wird von beiden Parteien als akzeptabel angesehen.

In der ver.di Zeitschrift „M"  schreibt Rüdiger Lühr, freier Journalist und Mitglied der Verhandlungskommission, dazu: „Die künftigen Texthonorare sollen jeweils als Honorarspanne 85 bis 93 Prozent der 12a-Zeilenhonorare betragen. Das ist nicht das, was die dju in ver.di und der DJV gemeinsam gefordert hatten, doch inzwischen von den Tarifkommissionen akzeptiert, weil es für viele Freie eine Erhöhung ihrer jetzt gezahlten Honorare bringen würde, zum Teil eine Verdoppelung.“ Man einigte sich also auf ein geringeres Honorar, als in dem so genannten 12a-Tarifvertrag, dem Tarif für arbeitnehmerähnliche freie Journalisten an Tageszeitungen, bisher festgelegt wurde.

Für die darin festgeschrieben Bildhonorare, die ohnehin schon zu knapp sind, wollte der BDZV lediglich über Honorare von 35 bis 60 Prozent des 12a-Tarifs nicht hinausgehen. „Dies konnte von Gewerkschaftsseite nicht akzeptiert werden, da viele Fotojournalisten insbesondere bei größeren Zeitungen heute bereits mehr erhalten“ argumentiert Lühr in der „M“. Solche niedrigen „Mindesthonorare“ wären fatal, wenn ein Journalist eine angemessene Vergütung einklagen müsse. Für Fotohonorare vereinbarten die Parteien lediglich ab dem ersten Januar 2011 ihre Verhandlungen fortzusetzen. In der Magazinbranche gibt es weiterhin noch keine Tarife für Freie.

Hier die Vergütungsregeln als PDF

. Passagen zum Thema Bildhonorare sind gelb markiert.

In einer Pressemitteilung bezeichnet der DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken die Vergütungsregeln als „wichtigen Schritt auf dem Weg zur Sicherung der materiellen Basis freier Journalisten. Freie sollten die jetzt vereinbarten Honorare in jedem Fall geltend machen, damit Dumpinghonorare und das Feilschen mit dem Verlag über die Höhe des Honorars bald der Vergangenheit angehören.“

Ganz anders sieht es Freischreiber e.V.. Der Berufsverband freier Journalistinnen und Journalisten lehnt die am 1. Februar in Kraft tretenden „Gemeinsamen Vergütungsregeln“ ab. „Es wäre für freie Journalisten fatal, solche Vergütungsregeln zu akzeptieren“, so Lars Reppesgaard, Vorstandsmitglied von Freischreiber in einer Stellungnahme. „Die nun ausgehandelten Vereinbarungen stellen keine angemessene Vergütung dar.“

Die Kritik von Freischreiber macht sich an folgenden Punkten fest:

- Es werde nicht nach Arbeits- und Rechercheaufwand oder tatsächlicher wirtschaftlicher Nutzung des Textes honoriert sondern lediglich per gedruckter Zeile.
- Bezahlt werde nur nach gedrucktem, nicht nach bestelltem und gelieferten Umfang, der oftmals wesentlich größer ist
- Die digitale Nutzung sei in einem einmaligen Honorar inbegriffen – zeitlich unbegrenzt und übertragbar.

Freischreiber kommt zu der Einschätzung: „Die 2002 verabschiedete Urheberrechtsnovelle, die mit §32 das klare Ziel hatte, die wirtschaftliche Situation freier Journalisten und anderer Urheber nachhaltig zu verbessern, wird mit dieser Vergütungsregel ad absurdum geführt.“ Der Verband fordert u.a., dass jede Nutzung eines Textes honoriert werden muss. Er argumentiert, dass freie Journalisten höhere Honorare benötigen als arbeitnehmerähnliche Freie. Denn freie Journalisten trügen das volle unternehmerische Risiko, sämtliche laufenden Betriebskosten sowie die Kosten für Altersversorgung und Versicherungen selbst.

Lesenswert: Die gesamte Freischreiber Stellungnahme. Bei perlentaucher.de spricht Ilja Braun von „Zementierung der Misere“ und bei CARTA bezeichnet Wolfgang Michal die Regelung als „Augenwischerei".


Eingestellt von Manfred Scharnberg in

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