Urheberrecht
Google-Bildersuche

FREELENS klagt gegen Google

FREELENS reicht beim Landgericht Hamburg Klage gegen Google ein.

Nach den USA benutzt Google nun auch in Deutschland die Fotografen als kostenlose Bilderlieferanten.

Google hat bisher nur in den USA eine Bildersuche für Googlenutzer angeboten, die im Gegensatz zur bisherigen Darstellung von Thumbnails die jeweiligen Aufnahmen in einer Großansicht zeigt, ohne auf die das Foto enthaltende Website weiterzuleiten.

Mittlerweile hat Google diese Funktion auch in Deutschland eingeführt.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist es maximal zulässig, im Internet auffindbare Fotos durch Suchmaschinen in Thumbnailgröße zu zeigen, wenn bei Anklicken eines Fotos auf die Website weitergeleitet wird, auf der das Originalfoto veröffentlicht ist.

Diese Vorgaben werden durch Google nicht eingehalten. Vielmehr werden die Aufnahmen bei Anklicken in großer Auflösung gezeigt, ohne direkt auf die Ursprungswebsite weiterzuleiten. Außerdem bietet Google dem Nutzer die Möglichkeit, sich mit Hilfe von Pfeilen, ähnlich einer Slideshow, durch alle gefundenen Bilder zu klicken.

Die Aufnahmen des Fotografen werden nicht mehr vorrangig zum Auffinden der Quelle und des Urhebers, sondern ohne seine Genehmigung zur Veröffentlichung und Präsentation im Internet genutzt.

Dazu Dirk Feldmann, Justitiar von FREELENS: »Dies widerspricht der Schutzfunktion des deutschen Urheberrechts und der dazu ergangenen aktuellen Rechtsprechung. Es ist daher davon auszugehen, dass diese Art der Fotonutzung durch Google von den zuständigen Gerichten untersagt werden wird.«

Neben den eindeutigen Rechtsverletzungen missachtet Google auch massiv die Autorenrechte. So löst Google die Fotos aus ihrem Sinnzusammenhang – komplette Reportagen werden in Einzelbilder zerlegt und teilweise bildschirmfüllend dargestellt. Dabei werden die Bildunterschriften und die Autorenhinweise unterschlagen.

Durch die Vorgehensweise von Google müssen Besucher gar nicht mehr auf die Ursprungsseite des Fotografen wechseln – sie können alle Fotos ausschließlich auf der Google Oberfläche betrachten und auch in großer Auflösung herunterladen und in den sozialen Netzwerken teilen. Damit bricht der Traffic auf den Seiten der Fotografen zusammen.

Dazu Roland Geisheimer, Vorsitzender von FREELENS: »Es ist erschreckend, mit welcher Dreistigkeit Google die Fotografen zu reinen Content-Lieferanten degradiert. Das Geschäftsmodell von Google besteht aus der Missachtung elementarster Autorenrechte – dem muss Einhalt geboten werden.«

+ + + Update, 31. März 2017 + + +
Unterstützung durch die Fotografen im Verband Deutscher Sportjournalisten

»Die im Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) organisierten Fotografen unterstützen die Klage von FREELENS gegen Google in vollem Umfang. Der Suchmaschinenbetreiber tritt die Rechte der Urheber mit Füßen. Dem muss Einhalt geboten werden. Daher bekunden wir unsere Solidarität und stehen inhaltlich und ideell Seite an Seite mit unseren Kollegen des klagenden Verbandes.«

Die VDS-Fotografensprecher
Wolfgang Rattay, Annegrete Hilse, Stefan Matzke, Ina Fassbender & Moritz Mueller

http://www.sportjournalist.de/VDS-Nachrichten/Meldungen/;2147-Klage_gegen_Google