Stellungnahme

FREELENS und VDS zu den neuen Vergütungsregeln

Gemeinsame Stellungnahme von FREELENS und VDS zu den am 1. Mai 2013 in Kraft tretenden gemeinsamen Vergütungsregeln für freie hauptberufliche Fotojournalisten an Tageszeitungen.

Lediglich 89 der über 300 im BDZV vertretenen Verlage hatten dem Verlegerverband das Mandat erteilt, in ihrem Namen mit Verdi und dem DJV über Vergütungsregeln für freie hauptberufliche Fotojournalisten zu verhandeln. Nach neun Jahren der Verhandlung wurde nunmehr der Schlichterspruch als Erfolg präsentiert.

Andere Urheberverbände wie der BFF, FREELENS und der VDS sowie der Branchenverband BVPA waren an den Verhandlungen nicht beteiligt.

Die neuen Vergütungsregeln manifestieren einen über viele Jahre fortdauernden Preisverfall. Schon die im Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche freie Fotojournalisten (§ 12a TVG) vereinbarten Honorare waren nicht dazu geeignet, für ein ausreichendes Auskommen eines freiberuflichen Fotografen zu sorgen. In der Spitze bilden die neuen Vergütungsregeln, bedingt durch Einführung von Abbildungsgrößen, nur noch knapp 50% der Honorare nach dem TVG ab – im Durchschnitt liegen sie bei weniger als zwei Drittel.

Freiberufliche Fotografen tragen alleine das volle unternehmerische Risiko, kommen selbst für alle Betriebskosten auf, tätigen ihre sehr hohen Investitionen selbst und sind sozial sehr schlecht abgesichert. Die nunmehr vereinbarten Vergütungsregeln sind nicht dazu geeignet, eine angemessene Vergütung sicherzustellen.

Viele Bereiche aus der Arbeitswirklichkeit der Fotografen wurden nicht berücksichtigt. So fehlen die Vergütungen für multimediale Inhalte und die Bezahlung nach Zeiteinheiten. Auch der kaufmännische Grundsatz »Wer bestellt – bezahlt«, wurde nicht umgesetzt. Das verlegerische Risiko, ob bestellte Aufnahmen auch gedruckt und damit bezahlt werden, liegt weiterhin vollständig beim Fotografen.

Honorare für die reine Onlineverwendung von Fotos, dem Zukunftsmarkt der Medienbranche, wurden nicht vereinbart.

Zwar bilden die jetzt vorgeschlagenen Honorare Mindesthonorare ab und für bereits jetzt gezahlte höhere Honorare wurde ein Bestandsschutz vereinbart; ob dieser Bestandsschutz hält, darf auf Grund jüngster Honorarsenkungen bezweifelt werden.

Auch könnten die Vergütungsregeln in weiten Teilen Buy-Out-Verträgen der Verlage entgegenwirken. Ob dies Makulatur bleibt, wird die Zukunft zeigen. Blickt man zu den schreibenden Kollegen, hat sich deren Situation seit Einführung der Vergütungsregeln für schreibende Journalisten im Jahr 2010 nicht verbessert – im Gegenteil.

Weiterhin macht es das Urheberrechtsgesetz den Verlegern leicht, sich ihrer Verpflichtung für eine angemessene Vergütung zu entziehen und nach dem Motto »Friss oder stirb« zu verfahren. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, seinen Lippenbekenntnissen nach Stärkung der Kulturberufe Taten folgen zu lassen. Das in 2002 eingeführte Urhebervertragsrecht, das Urhebern eine angemessene Vergütung zusicherte, ist nicht mehr das Papier wert, auf dem es steht.

Bertram Solcher
1. Vorsitzender FREELENS e.V.

Markus Gilliar
Fotografensprecher
Verband Deutsche Sportjournalisten