Erste Runde im Schlösser-Prozess
Die staatliche Stiftung „Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg“ geht massiv gegen Fotografen und Fotoagenturen vor, die über ihre Bildarchive Fotos von Sanssouci und anderen Stiftungsbauten anbieten.
Zuletzt hatte die Stiftung die beiden renommierten deutschen Agenturen Ostkreuz und Fotofinder per Unterlassungserklärung und einem angedrohten Zwangsgeld von 250.000 Euro aufgefordert, Fotos, die Außenansichten der Gebäude der Stiftung zeigen, nicht mehr anzubieten.
Diese Aufforderung sind die Agenturen nicht nachgekommen woraufhin die Stiftung Klagen gegen Ostkreuz und Fotofinder angestrengt hat. In den heute verkündeten Urteilen des Landgerichtes Potsdam wird der Stiftung recht gegeben.
Von Anfang an haben FREELENS, der BVPA, DJV und Verdi diese beiden Prozesse begleitet und den Beklagten auch finanzielle Unterstützung zugesagt.
Die unterstützenden Verbände sind sich einig, dass es sich bei diesen Klagen um einen Präzedenzfall von bundesweiter Bedeutung handelt. Es geht schlicht um die Frage, ob der Staat öffentliches Eigentum in eine Stiftung überführen darf um damit zu verhindern oder zu regulieren, wer auf dem Gelände welche Fotos macht und was mit diesen Fotos geschieht.
© Thomas Semmler / FREELENS Pool
Renommierte Medienrechtler wie Christian Scherz oder Wolfgang Maaßen sowie der FREELENS-Justiziar Dirk Feldmann äußerten ebenfalls erhebliche Zweifel an der heutigen Praxis der Stiftung. Sie wie andere Kommentatoren waren sich im Vorfeld schon darüber einig, dass die Stiftung alles, was mit Wort- und Bildberichterstattung zu tun hat, auch auf ihrem Grundstück grundsätzlich zu dulden habe. Dazu zählten selbst Bilder für Bildbände, Schlösserführer und Kalender. Bei einer staatlich getragenen Einrichtung wie der Schlösserstiftung überwiege im Zweifel die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit über etwaige privatrechtliche Schutzansprüche.
Beide vorerst unterlegenden Parteien, Ostkreuz und Fotofinder, kündigten Berufung gegen das heute ergangene Urteil an.
Eingestellt von Lutz Fischmann in