Das Landgericht Hamburg untersagt eine Titelseite der Zeitschrift „Frau im Spiegel“ (WAZ Women Group) wegen einer Nachkolorierung, die Typ verändernd sei. Im Urteil (Az. 324 O 648/10) hat es entschieden, dass Bildmanipulationen ohne Zustimmung der Person ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht sind.
In dem Fall ging es um ein Foto der Ehefrau eines Prominenten, das so stark bearbeitet wurde, dass ihr Lidschatten deutlich intensiver erscheint. Das werteten die Hamburger Richter als unzulässige Bildbearbeitung. Durch diese Bearbeitung bekomme das Bild eine unzutreffende Aussage über die abgebildete Person, die diese sich nicht gefallen lassen muss.