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Aktuelle Meldungen 

Presserat zieht Grenzlinie

Beim Deutschen Presserat beklagten sich insgesamt 49 Beschwerdeführer über Fotoabbildungen zum gewaltsamen Tod des libyschen Diktators Muammar Al-Gaddafis in einigen Medien. Dazu stellte der Beschwerdeausschuss fest: „Die Bilder sind Dokumente der Zeitgeschichte.“ Allerdings stellte die Kommission keinen pauschalen Persilschein aus, sondern befasste sich detaillierter mit den Fotos, die den blutverschmierten Leichnam Gaddafis zeigen – in Videobildern sogar noch mit dem Tode ringend.

Ein Spießer will Geld drucken

Spießer Alfons hat wohl den bissigsten Kommentar zu den Urheberrechtsplänen der Grünen losgelassen. Der Blogger namens Harald Dzubilla, der unter der Rubrik „off the record“ auf Horizont.net schreibt, sieht in der von den Grünen beabsichtigten Abschaffung einer Vererbung geistigen Eigentums eine Aufhebung des Erbrechts. „...

Grüne verordnen sich ein Nachdenken

Nach vehementen Protesten von Kreativen und Urheberverbänden wie FREELENS und Komponistenverband – um die Bandbreite zu nennen – haben die Grünen auf ihrem Parteitag den umstrittenen Antrag zur Netzpolitik modifiziert. Ebenso haben interne Diskussionen zu 40 Änderungsanträgen geführt, wovon die meisten den Passagen zum Urheberrecht galten. Statt der ursprünglichen Version in der eine „fünfjährige Schutzfrist ab Veröffentlichung mit anschließender, gebührenpflichtiger mehrmaliger Verlängerungsoption" gefordert wurde, haben die Grünen sich zur Verkürzung der Schutzfristen ein weiteres Nachdenken verordnet.

Die Grünen Piraten vergraben den Kulturschatz

Die Grünen Piraten vergraben den Kulturschatz

Parteien haben es heute schwer. Ihre Konturen sind unscharf, sie wollen es allen recht machen, sie hinken gesellschaftlichen Entwicklungen hinterher und ihre Glaubwürdigkeit haben sie in weiten Teilen der Bevölkerung verspielt. Und wenn da noch eine neue Partei wie die Piraten Partei mit ihren Wahlerfolgen auftaucht, kommt es schnell zur Schnappatmung bei den etablierten Parteiverantwortlichen.

Kachelmann knipst zurück

Jörg und Jörg vor Gericht. Dem Fotografen Jörg Völkerling gelang ein heimlich aufgenommenes Foto vom Wettermoderator Jörg Kachelmann beim Hofgang im Untersuchungsgefängnis. Die Aufnahmen wurden von Bild, Bild.de, RTL und der Website des Schweizer Blick veröffentlicht.  Als Völkerling im Frühling 2011 in der Nähe der Wohnung von Jörg Kachelmann in seinem Auto auf eine neue Gelegenheit wartet, den Wettermann vor die Linse zu bekommen, schlägt Kachelmann zurück. Er fotografiert den Fotografen und veröffentlicht es bei Twitter. Das Bild versieht er mit Kommentaren, die auf seine tiefe Verletztheit schließen lassen.

Reporter als Terroristen vor Gericht

Am Dienstag, den 18. Oktober, hat in Äthiopien der Prozess gegen zwei schwedische Journalisten begonnen. Der Fotograf Johan Persson und der Journalist Martin Schibbye, die für die Agentur Kontinent arbeiten, wurden im Juli 2011 in der äthiopischen Region Ogaden festgenommen. Sie berichteten über Menschenrechtsverletzungen im Land. Beiden Journalisten wird vorgeworfen, sich terroristischer Verbrechen schuldig gemacht zu haben, es droht ihnen jetzt eine Haftstrafe von bis zu 40 Jahren.

Update: Kauder-Welsch

UPDATE, siehe unten

Edathy - frag deinen Abgeordneten

Lieber Herr Edathy,

besten Dank für ihre Steilvorlage. Die untere Facebook-Konversation kann man ja gar nicht mehr kommentieren, außer dass wir für den geneigten Leser noch hinzufügen, dass sie gewähltes Mitglied des Deutschen Bundestages (SPD) aus dem Wahlkreis Nienburg - Schaumburg und zudem Mitglied im Rechsausschuss [sic!] sind. 

Wir haben mal den Frank-Walter Steinmeier gefragt, wie man eigentlich in diesen Rechtsausschuss kommt. Die Antwort gibt's dann (vielleicht) hier.

 

Keine zusätzlichen Rundfunkgebühren für Computer

Nun ist es amtlich: Freiberufler müssen keine zusätzlichen Rundfunkgebühren für internetfähige Arbeitscomputer zahlen, die am Arbeitsplatz in ihrer Wohnung stehen, wenn sie bereits für die herkömmlichen Rundfunkgeräte GEZ-Abgaben entrichten. Nachdem Verwaltungsgerichte in einigen Bundesländern bereits weitere PC-Gebühren abgelehnt haben, schloss sich nun auch die höhere Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, dem an.

Bildbearbeitung verstößt gegen Persönlichkeitsrecht

Das Landgericht Hamburg untersagt eine Titelseite der Zeitschrift „Frau im Spiegel“ (WAZ Women Group) wegen einer Nachkolorierung, die Typ verändernd sei. Im Urteil (Az. 324 O 648/10) hat es entschieden, dass Bildmanipulationen ohne Zustimmung der Person ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht sind.

In dem Fall ging es um ein Foto der Ehefrau eines Prominenten, das so stark bearbeitet wurde, dass ihr Lidschatten deutlich intensiver erscheint. Das werteten die Hamburger Richter als unzulässige Bildbearbeitung. Durch diese Bearbeitung bekomme das Bild eine unzutreffende Aussage über die abgebildete Person, die diese sich nicht gefallen lassen muss.