Der Koalitionsvertrag zum Urheberrecht
Was die neue Bundesregierung plant
Die schwarz-gelbe Koalition plant, in der kommenden Legislaturperiode ein Leistungsschutzrecht für Verlage einzuführen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP heißt es dazu: „Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler. Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an.“
Mit einem solchen “Leistungsschutzrecht” würden die Verlage Rechte erhalten, die über den bisherigen Schutz des Urheberrechts hinausgehen. Nämlich eigene Rechte an den von ihnen veröffentlichten Inhalten als so genannte Werkvermittler. Damit steht ihnen die ausschließliche Verwertung ihrer Inhalte zu. Zudem erhalten sie die Möglichkeit, eine “Verwertungsgesellschaft der Verlage” zu gründen um für weitergehende Verwendungen ihrer redaktionellen Zusammenstellungen zu kassieren. Inwieweit die eigentlichen Urheber, die Fotografen und Autoren, daran beteiligt werden, ist völlig unklar.
Hintergrund dieser Absicht bildet wahrscheinlich die Praxis von Google Bücher einzuscannen und im Internet öffentlich zu machen. Das haben Verleger bislang immer als Ursache für ihre Forderung nach einem Leistungsschutzrecht genannt. Nun folgt ihnen die neue Bundesregierung in der Argumentation: „Das Internet darf kein urheberrechtsfreier Raum sein. Wir werden deshalb unter Wahrung des Datenschutzes bessere und wirksame Instrumente zur konsequenten Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet schaffen. Dabei wollen wir Möglichkeiten der Selbstregulierung unter Beteiligung von Rechteinhabern und Internetserviceprovidern fördern. Wir werden keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergreifen.“
Zum Urheberrecht findet die Koalition auch einige grundsätzliche Worte: „Das Urheberrecht hat in der modernden Medien- und Informationsgesellschaft eine Schlüsselfunktion. Wir werden das Urheberrecht deshalb entschlossen weiterentwickeln, mit dem Ziel ein hohes Schutzniveau und eine wirksame Durchsetzbarkeit des Urheberrechts zu gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir zügig die Arbeit an einem Dritten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft („Dritter Korb“) aufnehmen."
Die Koalition will also die „Durchsetzbarkeit des Urheberrechts“ wirksamer machen. Bleibt nur zu hoffen, dass damit nicht wieder nur die Verlage gemeint sind. Denn es heißt weiter: „Der Schutz durch das Urheberrecht ist eine notwendige Voraussetzung für die Schaffung und für die Verwertung kreativer Leistungen. Wir wollen deshalb Maßnahmen unterstützen, die das gesellschaftliche Verständnis für die Bedeutung des Urheberrechts und den Respekt vor fremdem geistigem Eigentum fördern.“
Zudem will sich die neue Bundesregierung für die Schaffung eines europäischen Rechtsrahmens für die Verwertungsgesellschaften einsetzen, der eine europaweite Lizenzierung ermöglicht: „Das System der Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften mit effizienten und transparenten Strukturen hat sich bewährt. Wir wollen, dass die europaweite Lizenzierung durch Verwertungsgesellschaften in Bezug auf Online-Nutzungen erleichtert wird. Wir werden uns deshalb für die Schaffung eines europäischen Wahrnehmungsrechts einsetzen.“
Eingestellt von Manfred Scharnberg in
