Ein offener Brief an den ZDF-Verwaltungsrat

Ein offener Brief an den ZDF-Verwaltungsrat 

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Mitglieder des ZDF-Verwaltungsrates stehen Sie vor einer wichtigenEntscheidung. Nach dem geltenden ZDF-Staatsvertrag fällt es in IhrenAufgabenbereich, gemeinsam mit dem Intendanten den Chefredakteur zuberufen. Der Intendant hat eine Weiterbeschäftigung von NikolausBrender vorgeschlagen. Herr Ministerpräsident Roland Koch hatdemgegenüber angedeutet, dass dieser Vorschlag in Ihrem Gremium keineUnterstützung finden wird. Demnach sei Nikolaus Brender für einenQuotenrückgang im Nachrichtensegment des ZDF verantwortlich.

Wir sind der Auffassung, dass dies nicht als Grundlage für Ihre Entscheidung geeignet ist.

In Ihrer heutigen Sitzung werden Sie nicht nur über die beruflicheZukunft von Nikolaus Brender entscheiden. Ihr Beschluss wird auch eineder Grundfesten des freien Rundfunks in Deutschland berühren – nämlichdas Prinzip der Staatsferne. Denn eine Entscheidung über den Posten desChefredakteurs ist nicht nur eine bloße Personalentscheidung: Sie hatzwangsläufig auch mittelbare Auswirkungen auf das Programm.

Ergreift ein staatlicher Vertreter im Verwaltungsrat die Initiative,sich dem Personalvorschlag des Intendanten entgegenzustellen, ist eineBeeinträchtigung der Unabhängigkeit des Rundfunks zu befürchten.Zumindest ist in einem solchen Fall eine besondere Begründungerforderlich, um eine politisch motivierte oder willkürliche staatlicheEinflussnahme auszuschließen.

Die vorgebrachte Begründung ist jedoch nicht tragfähig. Wir sind derAuffassung, dass die inhaltliche Bewertung der bisherigen Arbeit desChefredakteurs nicht dem Verwaltungsrat obliegen kann. Denn er ist – imGegensatz zum Fernsehrat – nicht als pluralistisch besetztes Gremiumkonzipiert. Daraus folgt, dass es ausschließlich Aufgabe desFernsehrates ist, die inhaltliche Gestaltung des Programms durch denChefredakteur zu bewerten. Andernfalls würde dem Verwaltungsrat einEinfluss auf inhaltliche Fragen zuteil, der nach derKompetenzverteilung des ZDF-Staatsvertrages nicht vorgesehen ist undverfassungsrechtlich nicht zulässig wäre.

In diesem Fall hat der Fernsehrat jedoch keinen Grund zur Beanstandungan der Arbeit von Nikolaus Brender gesehen. Wir halten es daher fürunzulässig, wenn Sie sich dieser Einschätzung entgegenstellen würden.

Unser Anliegen ist es nicht, für Herrn Brender Partei zu ergreifen. Wirappellieren vielmehr an Sie, die Kompetenzverteilungen desZDF-Staatsvertrages zu achten und die Unabhängigkeit des Rundfunks zubewahren.

Als Verfasser:

Adrian Schneider, telemedicus.info, Münster
Thomas Mike Peters, telemedicus.info, Münster
Dr. Robin Meyer-Lucht, carta.info, Berlin
Markus Beckedahl, netzpolitik.org, Berlin

Hier geht es zur Unterschriftenliste 

Eingestellt von Lutz Fischmann in