Eine Mär über die Künstlersozialabgabe

Klage mit wenig Aussicht auf Erfolg

 

Angeblich verstoße die Künstlersozialabgabe gegen das EU-Recht und sei damit rechtswidrig. Dieser Irrglaube macht die Runde weil ein Steuerberater mit diesem Argument gegen einen Bescheid der KSK vor das Sozialgericht zog. Einige Medienvertreter nahmen die Entscheidung schon vorweg indem sie die KSK-Abgabe als „rechtswidrig“ bezeichneten.

Das ist allerdings falsch und wird sicherlich auch nicht eintreten. Denn Fachleute weisen darauf hin, dass die Künstlersozialabgabe bereits 1987 vom Bundesverfassungsgericht geprüft und für rechtens befunden wurde. Und in dem vom Steuerberater angestrengten Eilverfahren hat das Sozialgericht Berlin bereits deutlich gemacht, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat.

Hier  der Beschluss des Berliner Sozialgerichtes als PDF Download


Eingestellt von Manfred Scharnberg in

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