Fotografendemo – Anfang eines langen Rechtsstreits

Tagesspiegel akzeptiert Fotografenforderungen nach Jahren

 

Zehn Jahre ist es her, seit Fotografen vor dem Verlagsgebäude des Tagesspiegel demonstrierten und sich gegen die Praxis der Tageszeitung wendeten, Fotos unentgeltlich in anderen Verlagsobjekten zu veröffentlichen. Nach langwierigen Gerichtsverhandlungen hat der Verlag inzwischen zurückgesteckt und sich zur Zahlung verpflichtet.

Wie FREELENS erfuhr, hat sich der Tagesspiegel in einer vertraulichen Erklärung vor dem Oberlandesgericht Berlin bereit erklärt, die Honorarforderungen der klagenden Fotografen zu zahlen. Die Kläger haben daraufhin ihre Klage zurückgezogen.

Was war der Anlass für die gerichtliche Auseinandersetzung? Fotografen hatten entdeckt, dass der Tagesspiegel ihre Fotos ungefragt und ohne Bezahlung auch in den Potsdamer Neuesten Nachrichten und im Internet verwendete. Eine Honorierung der Zweitverwertung lehnte der jedoch Verlag ab. Die Reaktion der Urheber: Am 1. März 1999 erlebte der Verlag die bis dahin erste Fotografendemonstration der Bundesrepublik, die FREELENS gemeinsam mit den IG Medien (heute ver.di) und dem djv organisierte. Damit alle sehen, dass die „Urheberrechte mit Füßen getreten“ werden, rollten die Betroffenen frühmorgens einen Fototeppich vor dem Eingang aus. Verlagsmitarbeiter mussten über ihn das Gebäude betreten.  Der Plot der mehr als 50 Demonstranten: „Du sollst nicht begehren deiner Fotografen Rechte“.

Die erste Fotografen-Demonstration in Deutschland vor dem Tagesspiegel Gebäude. Foto: Detlev Schilke

Als der Verlag nicht zu Verhandlungen bereit war, bekam er eine Klage ins Haus, die von einigen Betroffenen stellvertretend geführt wurde. Sie wurden dabei über den Zeitraum von etlichen Jahren von FREELENS, den IG Medien und dem djv unterstützt. In einigen prozessualen Stufen ging das Verfahren bis vor den Bundesgerichtshof. Der gab den Fotografen prinzipiell recht, und verwies das Verfahren zur endgültigen Klärung an das OLG Berlin zurück, wo der Tagesspiegel endlich die eingeklagten Forderungen anerkennt. Mit dem Verfahren ist auch gerichtlich die Auffassung der Fotografen bestätigt worden: Die Zweitverwertung von Fotos muss honoriert werden, auch wenn es sich um Objekte handelt, die zum Unternehmensverbund gehören.


Eingestellt von Manfred Scharnberg in