Journalisten schlafen nicht

Schadensersatz für ein Schnarch-Foto

 

Es gibt nicht nur das Recht am eigenen Bild sondern auch das Recht am eigenen Schlaf. Wie das Landgericht Frankfurt jetzt urteilte, muss der Verlag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und dessen Online-Tochter 5.000 Euro Entschädigung an einen Journalisten zahlen, weil sie ihn schlafend abgebildet haben. Das Foto wurde in einer, zu Buchmesse-Zeiten beliebten, Hotelbar aufgenommen. Unter anderem in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" mit der Überschrift „Absacker“ veröffentlicht, zeigte es den Journalisten in einem Sessel schlafend.

Ironischerweise war dort ein Journalist abgebildet, der früher eine leitende Position bei der Frankfurter Buchmesse bekleidete. Er fühlte sich verunglimpft und klagte. Der Argumentation des Verlages, man habe nur die Stimmung zum Ausklang der Messe visualisieren wollen, konnte sich das Gericht nicht anschließen.

Die Meinung der Richter: Die Abbildung verstößt gegen das Recht des Klägers am eigenen Bild. Der Kläger musste davon ausgehen nicht zum Fotomotiv zu werden. Denn es handle sich um einen „erkennbaren Moment der Entspannung außerhalb der Einbindung in seinen Beruf“ – obwohl das Foto in einen öffentlichen Raum aufgenommen sei. Sie sind außerdem der Auffassung, dass das Bild „keinen erheblichen Nachrichtenwert“ habe.


Eingestellt von Manfred Scharnberg in