Keine zusätzlichen Rundfunkgebühren für Computer
GEZ darf für berufliche PCs nicht extra kassieren
Nun ist es amtlich: Freiberufler müssen keine zusätzlichen Rundfunkgebühren für internetfähige Arbeitscomputer zahlen, die am Arbeitsplatz in ihrer Wohnung stehen, wenn sie bereits für die herkömmlichen Rundfunkgeräte GEZ-Abgaben entrichten. Nachdem Verwaltungsgerichte in einigen Bundesländern bereits weitere PC-Gebühren abgelehnt haben, schloss sich nun auch die höhere Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, dem an.
Drei Gebührenzahler hatten vor dem Verwaltungsgericht gegen die Zusatzabgabe geklagt und sich dabei auf die Gebührenbefreiung für Zweitgeräte berufen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten waren gegen den damaligen Entscheid zugunsten der Kläger angegangen. Jetzt wiesen die obersten Verwaltungsrichter die Revision ab.
Das Bundesverwaltungsgericht ist der Auffassung, dass für beruflich genutzte Computer im nicht ausschließlich privaten Bereich keine Rundfunkgebühr entrichtet werden muss. Dies gehe aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag hervor. Der in der Wohnung beruflich genutzte Computer sei dem herkömmlichen Rundfunkgerät als Zweitgerät unterzuordnen.
Die GEZ, die die PCs „neuartige Rundfunkgeräte“ nennt, weil sie auch Radio und Fernsehen über das Internet empfangen können, erlitt mit ihrer Politik, mehrfach kassieren zu wollen, nun endgütig Schiffbruch. Obwohl ihnen bereits wiederholt von Gerichten die Unrechtmäßigkeit ihrer Forderung bestätigt wurde, gingen sie weiterhin aggressiv gegen Freiberufler vor. Auch gegen unsinnige GEZ-Bescheide muss man Widerspruch einlegen damit diese nicht rechtsgültig werden. Dabei beruft man sich am besten auf die Aktenzeichen des Bundesverwaltungsgerichtes:
BVerwG 6 C 15.10, 45.10 und 20.11
Hier geht es zur Presseerklärung des Bundesverwaltungsgerichtes
Eingestellt von Manfred Scharnberg in

