KSK-Abgabe durch Fotografen

Zur Problematik KSK-Abgabe durch Fotografen wg. Leistungen von Stylisten / Visagisten 

Zur Problematik KSK-Abgabe durch Fotografen wg. Leistungen von Stylisten / Visagisten

Das Problem: Fotografen müssen, wenn sie Leistungen von Stylisten und Visagisten beziehen (Und von anderen “Künstlern”, die über die KSK versichert sind), Abgaben an die KSK in Höhe von 5,5% des geleisteten Entgeltes zahlen (Ab 2008 4,9%).

Frage an unseren Steuerfachmann:

“Eine weitere erfreuliche Nachricht zum Schluss: Fotografen haben auch künftig durchaus noch die Möglichkeit, der Künstlersozialabgabe für Visagisten und Stylisten zu entgehen. Sie müssen dazu lediglich sicherstellen,

Das tut uns sehr leid.....

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Eingestellt von Lutz Fischmann in