Neue Rechtslage bei Promifotos

Verfassungsrichter stärken Pressefreiheit

 

Ob der Persönlichkeitsschutz von Prominenten oder die Pressefreiheit Vorrang hat, muss bei der Veröffentlichung von Pressefotos abgewägt werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, hatte in Deutschland einen eindeutigeren Schutz des Privatlebens Prominenter gegenüber den Medien gefordert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat darauf hin die – nach Auffassung der Straßburger Richter zu starre – Rechtsprechung korrigiert.

Nach dem aktuellen Beschluss sind Berichte und Fotos über das Privatleben Prominenter grundsätzlich von der Pressefreiheit geschützt. Allerdings gilt das nicht für jedes Bild aus dem Privat- oder Alltagsleben von Prominenten. Vorraussetzung sei, dass es ein Beitrag zur „Meinungsbildung zu Fragen von allgemeinem Interesse“ ist.

Karlsruhe gab jetzt der Zeitschrift „7 Tage“ recht und erlaubte damit dem Blatt nachträglich den Abdruck eines Urlaubsfotos von Prinzessin Caroline und ihrem Mann Ernst August von Hannover. Da das Foto einen Bericht um die Vermietung ihrer Villa in Kenia illustrierte, betreffe dies ein Thema, das von allgemeinem Interesse sei, entschieden die Verfassungsrichter.


Eingestellt von Manfred Scharnberg in