Nordkurier kassiert Einstweilige Verfügung
DJV setzt Geschäftsbedingungen des Verlages lahm
Der Nordkurier darf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen für freie Mitarbeiter in weiten Teilen nicht mehr verwenden. Das Landgericht Rostock verfügte eine entsprechende einstweilige Verfügung, die vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV) erwirkt wurde. Nach Auffassung des Gerichts stünden etliche Regelungen mit den „wesentlichen Grundgedanken gesetzlicher Regelungen insbesondere des Urhebergesetzes nicht im Einklang“. Die freien Mitarbeiter würden unangemessen benachteiligt.
Gemäß der einstweiligen Verfügung darf der Verlag, das Nordost-Mediahouse, nicht mehr verlangen, dass freie Mitarbeiter dem Nordkurier uneingeschränkte Nutzungsrechte einräumen. Ebenso seien Konditionen unzulässig, die Urhebern das Eigentum an ihrer Arbeit abnehmen. Nicht gesetzeskonform sei auch, wenn das Recht zur Übertragung der Veröffentlichungsrechte an Manuskripten, Illustrationen und Bildern mit der Ablieferung auf den Verlag übergehe und mit dem vereinbarten Honorar sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte abgegolten sind.
FREELENS berichtete bereits über das merkwürdige Vergabeprozedere des Nordkuriers bei Aufträgen an freie Mitarbeiter, den auch der DJV heftig kritisierte. Einen ganz intensiven Einblick in das Geschäftsgebaren des Nordkuriers liefert eine Reportage im FAZ.net von Stefan Niggemeier, der das Blatt darin „Notkurier" nennt. Der Text verdeutlicht den Niedergang der deutschen Presselandschaft in der Provinz symptomatisch, bei dem das „Fehlen von gutem Journalismus nicht einmal als Verlust empfunden“ wird. Absolut lesenswert!
Eingestellt von Manfred Scharnberg in

