Presserat rügt Schleichwerbung
Trennungsgebot in drei Fällen missachtet
Die Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats haben wieder einmal ihre Rügen ausgesprochen. Unter 88 eingegangenen Beschwerden, waren vier eine Rüge wert. Bei dreien davon handelte es sich um Verstöße gegen die Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten, also um Schleichwerbung. Das ist erstaunlich wenig, wenn man die heutigen Medienerzeugnisse einmal aufmerksam liest.
Eine Rüge fing sich „Für Sie“ ein, die 1.000 Packungen mit Raumspray verlost hatte. Dass die Gewinnerin dann in lobenden Worten über die „tolle, frische, leichte Duftwelt“ jubelte, missfiel den Medienwächtern. Die Programmzeitschrift „Gong“ kassierte eine Rüge, weil das Blatt in acht Beiträgen über medizinische Themen jeweils einzelne Präparate nannte, die kein Alleinstellungsmerkmal aufwiesen.
Als Schleichwerbung erkannte der Presserat zudem die mehrfache namentliche Erwähnung des Handy-Tarif einer Soap-Darstellerin, die von der Zeitschrift „In“ bei einer Einkaufstour begleitet wurde. Neben den vier Rügen sprach der Presserat 13 Missbilligungen und 19 Hinweise aus.
Eingestellt von Manfred Scharnberg in
