Schlösser geknackt?

Stiftung Schlösser und Gärten mit schlechten Karten

 

Die Stiftung »Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg« hatte zwei Fotoagenturen verklagt wegen »wahllosem Fotografieren« öffentlichen Eigentums. Jetzt muss sie wahrscheinlich vor Gericht eine Schlappe hinnehmen. Das OLG Brandenburg wird voraussichtlich das Urteil aus der ersten Instanz aufheben – das ist jedenfalls der gestrigen Berufsverhandlung zu entnehmen. Noch am 21.11.2008 hatte das Landgericht Potsdam das Ablichten der Schlösser und Parkanlagen  – wie etwa Sanssouci – durch Fotografen als Eigentumsverletzung aufgefasst. Die Fotoagenturen seien »Störer«.

Das OLG Brandenburg ließ in der Berufsverhandlung durchblicken, dass es völlig anderer Meinung sei. Es äußerte sich in der Hinsicht, dass die Verwertung der Abbbildung einer Sache – in Form eines Fotos – nicht Teil des Eigentums selbst sei. Also würden Fotos von einer Sache, die jemand anderem gehört, nichts am Eigentum ändern. Demnach sei das Fotografieren also auch nicht als Störung zu betrachten.

Außerdem zweifelte das Gericht an dem Eigentumsrecht der Stiftung. Sie sei nicht Privateigentümer der Ländereien und Gebäude, sondern lediglich Treuhänder des Eigentums der Bürger. Auch die Hausordnung der Stiftung, die das Fotografieren zu gewerblichen Zwecken untersagt, sei nicht wirksam. Schließlich ergebe sich aus dem Staatsvertrag und der Stiftungssatzung keine Monopolisierung der Abbildungsrechte. Allein das „Vorbeigehen“ an einem Schild – in diesem Fall die Parkordnung – ergebe noch keinen Vertrag zwischen dem Fotografen und der Stiftung.

Nur noch Postkartenmotive von Sanssouci, die von der Stiftung »Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg« freigegeben und abkassiert sind? Diese Zeiten scheinen vorbei zu sein. Foto: Karsten Klaussner / Ostkreuzschule

Wieweit sich diese Eindrücke aus der Verhandlung in dem Urteil niederschlagen, das Mitte Januar in schriftlicher Form zu erwarten ist, wird sich zeigen. Aber Beobachter sind optimistisch, dass sich die Entscheidung positiv auf die Arbeitsmöglichkeiten von professionellen Fotografen auswirken wird. Man könne unter Umständen damit rechnen, dass endlich das Sanktionieren und Abkassieren beim Fotografieren auf öffentlichem Grund ein Ende hat.

Die Beklagten, die von FREELENS unterstützt werden, können aufatmen. Denn der Fotoagentur Ostkreuz und dem Bilderportal Fotofinder, drohte bislang ein Ordnungsgeld von bis zu einer Viertel Million Euro, wenn sie weiterhin vom Boden des Parks aus fotografierte Motive der Potsdamer Schlösser und Gartenanlagen vermarkten.

Ausführliche Hintergrundinformationen zu dem Thema sind einem Artikel aus dem FREELENS Magazin zu entnehmen.


Eingestellt von Manfred Scharnberg in