Urheberabgabe für Speichermedien
10 Cent für USB-Sticks und Speicherkarten
Industrie und Rechteverwerter haben offenbar einer Lösung im Streit um Urheberrechtsabgaben auf USB-Sticks und Flash-Speicherkarten gefunden. Das jedenfalls teilte der Informationskreis AufnahmeMedien (IM) in einer Pressemitteilung mit. 10 Cent für jedes verkaufte Speichermedium müssen die Hersteller in Zukunft an die Verwertungsgesellschaften abführen.
Laut dem so genannten „2. Korb“ des neuen Urheberrechtsgesetzes müssen Produzenten und Importeure Urheberrechtsabgaben auch auf Festplatten und Computer abführen. Der Gesetzgeber überlässt die Verhandlungen über die Höhe dieser Abgaben Verwertern und Industrie – aber die haben sich über diesen Part der Verhandlungen noch nicht einigen können.
Eingestellt von Manfred Scharnberg in
