Urteil: 10.000 Euro für unlizensierte Fotos

Münchner Gericht spricht Agentur Schadensersatz zu

 

Der Homepage-Relaunch kam ein EDV-Unternehmen teurer als erwartet. Für die illegale Verwendung von sechs Fotos auf ihrer Homepage wurden sie jetzt vom Landgericht München zur Zahlung von insgesamt 10.460 Euro verurteilt.

Die Fotos der Bildagentur Getty Images hatte eine externe Designerin benutzt, ohne dafür die Rechte einzuholen. Auf den von Getty geforderten Honorarbetrag von 5230 Euro hin, erklärte sich das EDV-Unternehmen bereit, lediglich 200 Euro pro Foto für einen Nutzungszeitraum von knapp drei Jahren zu zahlen.

Der Vorgang landete vor dem Landgericht München, da das EDV-Unternehmen der Meinung war, Getty würden keine Geldansprüche zustehen. Dieser Auffassung schlossen sich die Richter allerdings nicht an. Sie gehen von einer unzulässigen Nutzung aus und sprachen Getty Schadensersatzansprüche in der geforderten Höhe zu, die der MFM-Honorarliste entsprechen.

Auch der Versuch des Homepage-Betreibers die Verantwortung abzulehnen, ging schief. Selbst wenn eine externe Mitarbeiterin die Fotos eingestellt habe, sei es fahrlässig wenn Fotos ohne die Prüfung bestehender Rechte genutzt würden. Daher habe das EDV-Unternehmen dafür geradezustehen.

Bemerkenswert ist die Tatsache, dass das Gericht auch einen 100prozentigen Verletzeraufschlag wegen unterlassener Urhebernennung verhängte. Seine Begründung: Der Schadensersatz sei gerechtfertigt, „da die mit der Nennung seines Namens verbundene Werbewirkung nicht eingreifen und dem Urheber dadurch Folgeaufträge entgehen können“. Dies war vor Gericht schon mal anders entschieden worden. Das Landgericht Kiel ist der Auffassung, dass die Nichtnennung des Urhebers allein keinen Aufschlag rechtfertige.

Im Gegensatz zu den divergierenden Meinungen bezieht FREELENS klar Stellung: Bei jeder illegalen Verwendung von Bildern muss das doppelte Honorar gezahlt werden, egal ob eine Autorennennung erfolgt ist oder nicht. Schließlich darf Fotoklau nicht belohnt werden. Denn wenn Erwischte lediglich das übliche Honorar zahlen müssen, leistet das der illegalen Verwendung Vorschub. Fotoklau muss ein Risiko sein. Nutzer, die brav lizensieren dürfen nicht Dieben gleich gestellt sein.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 18.09.2008 - Az.: 7 O 8506/07
 


Eingestellt von Manfred Scharnberg in