Vorbeugend verbieten geht nicht ...

BGH weist Klage von Franziska van Almsick ab

 

Der BGH hat am 13.11. 2007 entschieden (Urteile noch nicht veröffentlicht VI ZR 265/06 und VI ZR 269/06), dass die Veröffentlichung von Pressefotos aus dem Privatleben von Franziska van Almsick nicht vorbeugend gerichtlich verboten werden kann. Nach wie vor kann eine Unterlassung nur für bereits veröffentlichte Fotos verlangt werden.


Eingestellt von Lutz Fischmann in