Zur Problematik KSK-Abgabe durch Fotografen wg. Leistungen von Stylisten / Visagisten
Das Problem: Fotografen müssen, wenn sie Leistungen von Stylisten und Visagisten beziehen (Und von anderen “Künstlern”, die über die KSK versichert sind), Abgaben an die KSK in Höhe von 5,5% des geleisteten Entgeltes zahlen (Ab 2008 4,9%).
Frage an unseren Steuerfachmann:
“Eine weitere erfreuliche Nachricht zum Schluss: Fotografen haben auch künftig durchaus noch die Möglichkeit, der Künstlersozialabgabe für Visagisten und Stylisten zu entgehen. Sie müssen dazu lediglich sicherstellen,