Leistungsschutzrecht

Bitte an den Bundespräsidenten

FREELENS hat am 15.4.2013 Bundespräsident Joachim Gauck gebeten, das »Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes« (Leistungsschutzrecht) nicht auszufertigen.

Nach dem Gebot der Normenbestimmtheit und der Normenklarheit müssen gesetzliche Regelungen so gefasst sein, dass der Betroffene seine Normunterworfenheit und die Rechtslage so konkret erkennen kann, dass er sein Verhalten danach ausrichten kann.

Dies ist in diesem Gesetz nach Ansicht von FREELENS erkennbar nicht gegeben.

Selbst der Bundesrat dokumentiert in seiner Entschließung 162/13: »Es [das Gesetz] ist außerdem handwerklich schlecht gemacht, denn es beinhaltet zahllose unbestimmte Rechtsbegriffe und schafft dadurch rechtliche Grauzonen, die voraussichtlich erst nach langjährigen gerichtlichen Auseinandersetzungen geklärt sein werden.«