Ermittlungsverfahren
netzpolitik.org

Die Kleinen hängt man…

+ + + Update 10. August 2015 + + +

Die Ermittlungen gegen netzpolitik.org wurden eingestellt. Wie heute bekanntgegeben wurde, gehen der Generalbundesanwalt und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz davon aus, dass es sich bei den von netzpolitik.org veröffentlichten Inhalten nicht um ein Staatsgeheimnis im Sinne des § 93 StGB handelt. Die Ermittlungen gegen Unbekannt wegen Weitergabe der Dokumente und somit Verletzung des Dienstgeheimnisses werden von der zuständigen Staatsanwaltschaft weitergeführt.

Markus Beckedahl zur Einstellung der Ermittlungen: »Das ist schön, längst überfällig, aber das reicht uns natürlich nicht. Wir wollen konkret wissen, ob wir im Rahmen der fast dreimonatigen Ermittlungen Opfer von Überwachungsmaßnahmen geworden sind. Und wir wollen Klarheit darüber, wer was wann in der Bundesregierung davon wusste.«

Außerdem verleiht Beckedahl seiner Hoffnung Ausdruck, mit der Auseinandersetzung um die Veröffentlichungen einen Präzedenzfall geschaffen zu haben. Er hofft, dass im Fall von »Journalisten die ähnlich wie wir arbeiten, auch mal vertraulich eingestufte Dokumente online stellen, der Schutz der Öffentlichkeit ihnen dabei hilft, Einschüchterungsversuche von Sicherheitsbehörden zurückzustoßen«. Dann habe diese Auseinandersetzung zumindest den Journalismus in Deutschland gestärkt.

+ + + Update Ende + + +

Dies ist eine Blamage für den Rechtsstaat – sofern wir noch in einem leben. Die NSA hört uns alle systematisch ab und schreckt auch nicht davor zurück, die Politiker bis zur Kanzlerin ins Visier zu nehmen. Belege dafür gibt es reichlich, doch der Generalbundesanwalt Harald Range, dessen Aufgabe es ist, bei Staatsschutzdelikten, die gegen den Bund gerichtet sind oder in denen die mutmaßlichen Täter grenzüberschreitend handeln, Anklage zu erheben, tut dies nicht. Angeblich fehlen ihm die Beweise – wohl auch für eine Anklage gegen Unbekannt.

Nun hat er sich mit Markus Beckedahl ein vermeintlich leichtes Opfer ausgesucht. Beckedahl ist Gründer und Chefredakteur von Netzpolitik.org, gegründet 2002. Der Blog hat es sich zur Aufgabe gemacht, wichtige Fragestellungen der digitalen Welt zu publizieren und zu kommentieren. Belohnt wurde dies mit unzähligen Preisen und Auszeichnungen – am 5. August 2015 soll der Blog von »Deutschland – Land der Ideen«, unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Joachim Gauck, für sein Engagement für ein offenes Web und Informationen zur Netzpolitik ausgezeichnet werden.

Doch vorher, am 30. Juli 2015, bekamen Beckedahl und sein Redakteur Andre Meister Post von der Bundesanwaltschaft. Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen hatte beim Landeskriminalamt in Berlin Anzeige erstattet – diese wurde an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe weitergeleitet. Generalbundesanwalt Harald Range hat darauf ein Strafverfahren wegen Landesverrates eingeleitet.

Worum geht es? Netzpolitik.org hatte Auszüge aus Original-Dokumenten des Verfassungsschutzes auf seinem Blog veröffentlicht: einen Auszug des Haushaltsplanes des Verfassungsschutzes sowie einen Personalplan. Wie Beckedahl an diese Dokumente gelangte, ist unklar. Und er wird seine Quellen auch nicht preisgeben. Beckedahl ist Journalist und er wird sich zu Recht auf Artikel 5 des Grundgesetzes berufen – die Pressefreiheit.

Die Pressefreiheit mittels einer Anklage wegen Landesverrates anzugreifen, hat es seit Jahrzehnten nicht mehr gegeben. Und das aus gutem Grund.

Landesverrat – das war der Anklagetatbestand des Volksgerichtshofes bis 1945, der benutzt wurde, um massenhaft politische Gegner abzuurteilen und anschließend hinzurichten. Noch in der Nachkriegszeit hat es Konrad Adenauer noch einmal versucht (»Ein Abgrund von Landesverrat«) die ihm unliebsame Berichterstattung des »Spiegel« mittels Anklagen gegen den Chefredakteur Rudolf Augstein und weitere leitende Redakteure mundtot zu machen. Die Anklagen scheiterten und Augstein wurde nach fast vier Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen.

Die »Spiegel-Affäre« von 1962 galt bis Donnerstag, den 30.7.2015 als der Meilenstein zur Stärkung der Pressefreiheit. Es war das erste Ereignis in der Nachkriegszeit, zu dem die deutsche Öffentlichkeit engagiert Stellung nahm. Sie erkannte in der Anklage den Versuch, eine missliebige Publikation wie den »Spiegel« zum Schweigen zu bringen.

Seit heute wird die Pressefreiheit daran gemessen werden müssen, wie der Bundesgerichtshof in der Sache Netzpolitik.org entscheiden wird.

Der Angriff auf Markus Beckedahl und Andre Meister ist gleichzeitig auch ein Angriff auf alle Medien. FREELENS ruft daher zur Unterstützung der Kollegen von netzpolitik.org und dem Erhalt der Pressefreiheit in Deutschland auf!

Hier kann gespendet werden:

Inhaber: netzpolitik.org e. V.
IBAN: DE62430609671149278400
BIC: GENODEM1GLS
Zweck: Spende netzpolitik.org

… sowie eine Petition zur Einstellung des Verfahrens wegen Landesverrats gezeichnet werden. Außerdem findet unter dem Motto »Für Grundrechte und Pressefreiheit – Gegen die Einschüchterung von netzpolitik.org und seiner Quellen« am Samstag, den 1. August um 14.00 Uhr in Berlin eine Demonstration statt. Treffpunkt ist am S-Bahnhof Friedrichstraße, die Route führt von dort bis zum Bundesjustizministerium in der Mohrenstraße.

(31.07.2015)