Google-Klage

FREELENS verklagt Google

FREELENS hat am 24.4.2013 beim Landgericht Hamburg Klage gegen Google eingereicht.

Nach den USA benutzt Google nun auch in Deutschland die Fotografen als kostenlose Bilderlieferanten.

Google bietet in den USA eine Bildersuche für Googlenutzer an, die im Gegensatz zur bisherigen Darstellung von Thumbnails die jeweiligen Aufnahmen bildschirmfüllend in großer Auflösung zeigt, ohne auf die das Foto enthaltende Website weiter zu leiten. Diese Darstellungsweise hatte Yahoo bereits zu Beginn des Jahres 2013 auf seiner deutschen Website angeboten.

Nach einer Abmahnung von FREELENS gab Yahoo umgehend eine Unterlassungserklärung ab. In Deutschland ist diese Funktion auf der Google Website mittlerweile für iPhone-Besitzer verfügbar. FREELENS übersandte Google daraufhin eine entsprechende Unterlassungsabmahnung. Eine Reaktion hierauf erfolgte nicht. Es muss daher gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden, um den fortdauernden Eingriff in Fotografenrechte zu beenden.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist es maximal zulässig, im Internet auffindbare Fotos durch Suchmaschinen in Thumbnailgröße zu zeigen, wenn bei Anklicken auf die Website weitergeleitet wird, auf der das Foto zu finden ist. Diese Vorgaben werden durch Google nicht eingehalten. Vielmehr werden die Aufnahmen bei Anklicken in bildschirmfüllender Größe gezeigt, ohne auf die Ursprungswebsite weiter zu leiten. Es wird weiter die Möglichkeit eröffnet, durch Anklicken neben der Aufnahme angebrachter Pfeile zu einer unbegrenzten Abfolge in gleicher Art und Weise dargestellter Aufnahmen zu gelangen. Die Aufnahmen des Fotografen werden nicht mehr zum Auffinden der Quelle und des Urhebers, sondern ohne seine Genehmigung zur Veröffentlichung und Präsentation im Internet genutzt.

Dazu Dirk Feldmann, Justitiar von FREELENS: »Dies widerspricht der Schutzfunktion des deutschen Urheberrechts und der dazu ergangenen aktuellen Rechtsprechung. Es ist daher davon auszugehen, dass diese Art der Fotonutzung durch Google von den zuständigen Gerichten untersagt werden wird.« Neben den eindeutigen Rechtsverletzungen missachtet Google auch massiv die Autorenrechte. So löst Google die Fotos aus ihrem Sinnzusammenhang – komplette Reportagen wurden in Einzelbilder zerlegt und teilweise bildschirmfüllend dargestellt. Dabei werden die Bildunterschriften und die Autorenhinweise unterschlagen. Durch die Vorgehensweise von Google müssen Besucher gar nicht mehr auf die Ursprungsseite des Fotografen wechseln – sie können alle Fotos ausschließlich auf der Google Oberfläche betrachten und auch in großer Auflösung runter laden.

Dazu Bertram Solcher, Vorsitzender von FREELENS: »Es ist erschreckend, welch geringe Wertschätzung und welche Missachtung elementarster Autorenrechte den Urhebern durch Google entgegengebracht wird. Es kann nicht sein, dass Fotografen zu reinen Content-Lieferanten von Google degradiert werden.«