Urteil gegen Facebook
Löschen von IPTC-Daten verboten

Like!

Mit dem rechtskräftigen Urteil vom 9.2.2016 (Az.: 308 O 48/15) hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass Facebook die IPTC-Daten nicht mehr aus den Fotos, die auf Facebook hochgeladen und dort veröffentlicht werden sollen, löschen oder verändern darf.

Bereits 2013 hatte FREELENS Facebook eine Unterlassungserklärung zukommen lassen, die Facebook nicht abgegeben hat. Daraufhin wurde Facebook erfolgreich verklagt. Gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 9.2.2016 hat Facebook auch sechs Monate nach Zustellung in Dublin keine Rechtsmittel eingelegt. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

In den IPTC-Daten, einem internationalen Standard zur Beschriftung digitaler Dateien, vermerkt der Fotograf seine Urheberschaft, die Kontaktdaten und die Bildbeschreibung. Diese Daten sind unerlässlich, um den Urheber und Nutzungsrechteinhaber des Fotos eindeutig identifizieren zu können und um die Fotos mittels Volltextsuche im Internet wiederzufinden. Ebenso ist die digitale Beschriftung ein wichtiges Instrument, um Bilder zu beschreiben, die abgebildeten Personen, Orte und Sachen zu benennen und missbräuchliche Verwendung – auch in einem anderen Sinnzusammenhang – zu vermeiden.

Dies sieht der Gesetzgeber ebenso und hat unmissverständlich in § 95c des Urheberrechtsgesetzes vermerkt: »Von Rechtsinhabern stammende Informationen für die Rechtewahrnehmung dürfen nicht entfernt oder verändert werden…«. Daran hat sich Facebook auch nach Aufforderung durch FREELENS nicht gehalten und begründete sein rechtswidriges Vorgehen u.a. mit dem Datenschutz (Smiley!)

Der Schutz der Urheber war nicht das vordringliche Ziel von Facebook. Denn mit der Entfernung aller Informationen aus den digitalen Bildern durch Facebook entstehen quasi verwaiste Werke – niemand weiß mehr, wer die Rechte an den Fotos hält. Dies stellt eine grobe Missachtung der Autoren und ihrer verbrieften Rechte dar.

Dieses Vorgehen von Facebook ist leider typisch für viele Plattformen, die mit dem »User generated Content« ihr Geschäftsmodell gefunden haben aber auch für viele Zeitungsverlage, die immer noch nicht den Fotografen als Autoren nennen oder die IPTC-Informationen aus den Fotos der Urheber löschen.

»Seit heute besteht Klarheit, dass ein solches Vorgehen nicht weiter geduldet werden muss«, so das FREELENS Vorstandsmitglied Rainer F. Steußloff, der auch die Klage mit Unterstützung von FREELENS angestrengt hatte. Und FREELENS Justitiar Dirk Feldmann, der den Prozess geführt hat, ergänzt: »Es ist völlig unverständlich, dass die Durchsetzung der offensichtlichen Autorenrechte in einem Gerichtsverfahren erzwungen werden muss.«