Urheberrecht

Nicht lustig, Herr Böhmermann

»Ich kann ja verstehen, dass der Fotograf Geld dafür haben will, aber…«

Im Jahr 1992 hat Martin Langer bei den Pogromen von Rostock-Lichtenhagen ein Foto gemacht, das zum Symbol dieses Ereignisses, ja zum Symbol für die nach der Wende wieder aufkommende Fremdenfeindlichkeit in Deutschland wurde.

Das Bild zeigt einen Mann in deutschem Nationaltrikot und Jogginghose mit Hitlergruß und feuchtem Fleck im Schritt.

Der Mann auf dem Bild ist Harald Ewert, der der gaffenden Menge angehörte, die rund hundert Rechtsextremisten dabei beobachtete und anfeuerte, wie sie die Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber mit Steinen und Molotow-Cocktails angriffen.

Man muss diese Informationen an den Anfang stellen, weil es wichtig ist zu begreifen, was das Bild zeigt. Weil es wichtig ist, deutlich zu machen, dass es bei den Pogromen von Lichtenhagen darum ging, ein Haus und seine Bewohner anzustecken – Menschen zu verbrennen. Harald Ewert gehörte zu denen, die das beklatschten und mit Hitlergruß goutierten.

Martin Langers Bild ist ein Zeitdokument. Es steht stellvertretend für die Anschläge gegen Ausländer und Asylbewerber Anfang der 90er Jahre. Es zeigt dumpfen Rassismus und illustriert, wie kaum ein zweites Bild, die Überheblichkeit, sich gegenüber anderen Menschen für höherwertig zu halten.

Eigentlich geht es in diesem Text aber um den Umstand, dass der Fernsehmoderator Jan Böhmermann das oben genannte Bild ungefragt und ohne es zu lizenzieren über seinen Twitter-Account gepostet hat und der Fotograf Martin Langer diese Nutzung hat unterbinden lassen.

Das Ergebnis ist ein Shitstorm gegen den Fotografen, den Böhmermann mit Tweets und diversen Facebook-Postings entfacht hat. Und dies vorgeblich, um andere vor Langer zu warnen. Martin Langer ist nun in der undankbaren Position, sich am digitalen Pranger dafür rechtfertigen zu müssen, dass er seine Rechte als Urheber wahrnimmt, dass er für seine Arbeit bezahlt werden will und er die Kontrolle darüber haben will, wer seine Bilder wozu benutzt. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

Und es passiert, was heutzutage oft in solchen Fällen passiert. Fakten werden nebensächlich, man diskutiert emotional, dramatisiert und über allem steht die Provokation, die nicht zuletzt deshalb gewollt sein dürfte, weil Böhmermann die kommende Staffel seiner Sendung im ZDF promoten muss.

Die Argumente, die gegen Langer im Speziellen oder das Urheberrecht im Allgemeinen vorgebracht werden sind allesamt nicht neu.

Abmahnungen haben einen schlechten Ruf, was zweifelsohne auf die Abmahnexzesse der Musik- und Filmindustrie und Massenabmahnungen z.B. wegen fehlerhafter Website-Impressen oder Video-Streaming zurückzuführen ist. Und leider sind Facebook, Twitter und die Kommentarspalten unter Artikeln nicht unbedingt die Orte, an denen man fundiert und reflektiert argumentiert. So ist dann auch in diesem Fall schnell von einer Abmahnwelle die Rede.

Man verkennt hier schlicht, dass eine Abmahnung über 906,– Euro (die immer genannten 1000,– Euro sind großzügig gerundet) sich im Verhältnis zu den Kosten für eine legale Nutzung des Bildes ganz anders verhält als eine Abmahnung im fünfstelligen Bereich für einen 99 Cent Musikdownload.

Man behauptet, Langer sei eine Art Fallensteller, der sein Bild im Internet platziert, damit andere es arglos nutzen, ohne dabei die Chance zu haben, zu erkennen, dass sie vor einer Nutzung fragen müssten oder man führt aus, es sei bei solchen Bildern nicht möglich zu fragen, weil der »Fallensteller« sich quasi verstecken würde. Dass Langer schwer zu finden oder zu kontaktieren sei, ist eine bestechende Logik, wenn man sieht, wie leicht es Menschen fällt, Langer beleidigende E-Mails zu schreiben oder ihn anzurufen, mit nichts weiter als der von Böhmermann verbreiteten Information, wie er heißt und dass er dieses Bild gemacht hat. Wenn man will, geht wohl so einiges. Und wenn Böhmermann gewollt hätte, hätte er die Rechte auch vor der Nutzung klären können. Immerhin schreibt er bei Facebook schließlich selbst, dass bei der Datei, die er über die Google-Bildersuche gefunden habe, der Name des Fotografen im Dateinamen stand:

»…habe ich das Bild getwittert, ohne sonstigen Text und unter Angabe des Fotocredits, den ich dem Dateinamen des Bildes entnommen habe (lichtenhagen_martin_langer.jpg).«

Vieles an den Diskussionen, die sich um diese Affäre entspinnen, ist altbekannt – wie die Forderung nach irgendeiner »Flatrate«, die an die Urheber gezahlt werden soll und in der Folge die uneingeschränkte Nutzung von deren Arbeit ermöglichen soll. Ebenso wie die Forderung, dass Urheber höchstens zehn Jahre das Recht haben sollen, Geld für die Nutzung ihrer Fotos zu bekommen.

Das alles erweckt den Eindruck, beim Urheberrecht ginge es nur ums Geld verdienen. Im Urheberrecht geht es aber auch um die Kontrolle darüber, wer was mit dem Werk machen darf. Wir Fotografen wollen unsere Bilder nicht pauschal für jedermann zur Nutzung freigeben.

Und das gilt nicht nur für den vermeintlich nur aufs Geld fixierten Profifotografen. Auch der Amateurfotograf hat das Recht zu entscheiden, wer seine Bilder wie nutzt, selbst wenn er diese nicht kommerziell verwerten will.

Wer als Amateurfotograf eine Teilnehmergruppe beim Karneval der Kulturen fotografiert, wird sein Foto nicht mit Schmähungen versehen auf den Facebook-Seiten diverser NPD- oder Pegida-Fans wiederfinden wollen. Durch ein Flatrate-Almosen würde der Fotograf des Rechts beraubt, eine solche Nutzung zu unterbinden.

An dieser Stelle sei auch noch mal an den Artikel zum Tode von Dirk Bach mit dem Titel »Jetzt brennt er in der ewigen Homo-Hölle« auf der katholischen Hetz-Website kreuz.net erinnert. Illustriert mit einem Foto inkl. Namensnennung des Fotografen, das dieser unter CC-Lizenz bei Wikipedia in die Dirk Bach Biografie eingefügt hatte. Es ist wohl eher unwahrscheinlich, dass sich der Fotograf die Meinung von kreuz.net zu eigen machen wollte, Bach sei »ein homosexueller Sittenverderber« gewesen, der nun »in der ewigen Homohölle brennt«.

Den letzten befremdlichen Dreh bekommt die Auseinandersetzung zwischen Böhmermann und Langer aber, wenn Jan Böhmermann z.B. bei kwerfeldein.de eine Stellungnahme Langers solchermaßen kommentiert, dass er behauptet, jede (also auch seine) Veröffentlichung des besagten Bildes sei rechtswidrig, weil es die Persönlichkeitsrechte des abgebildeten Harald Ewert verletze. Womit wir zurück zum einleitenden Textteil über die Pogrome von Rostock-Lichtenhagen kommen.

Das ist nicht nur ein trauriger Versuch, sich die aktuelle Diskussion über Persönlichkeitsrechte und Fotografie zunutze zu machen, es grenzt an Geschichtsklitterung.

Es ist unzweifelhaft so, dass dieses Bild unter die Ausnahmen des §23 KunstUrhG fällt, eine Zustimmung des Abgebildeten damit nicht notwendig ist. Das in Frage zu stellen und Martin Langer, dem SPIEGEL und allen anderen, die das Bild seitdem publiziert haben, hier einen Rechtsverstoß vorzuwerfen, ist einfach unanständig.

Wenn Böhmermann dann an anderer Stelle noch fordert, Langer müsse Ewert bzw. dessen Hinterbliebenen – wegen der angeblich verletzten Persönlichkeitsrechte – an den Einnahmen aus der Abmahnung beteiligen, dann kommt man um den Eindruck nicht herum, dass sich hier schlicht jemand bei der medialen Ausschlachtung einer Abmahnung so dermaßen verrannt hat, dass er den Bezug zur Realität verloren hat.

An dieser Stelle sollte man sich nochmal die Zustände an dem Tag in Lichtenhagen ins Gedächtnis rufen. Für mich war es immer ein kleines Wunder, dass Martin Langer da fotografiert hat und unverletzt bzw. lebend da rausgekommen ist. Man muss es nochmal ganz deutlich sagen: An dem Tag war ein Mob unterwegs, der Menschen brennen sehen wollte. Dieser Mob hat die in diesem Haus eingeschlossenen Menschen belagert und es in Brand gesteckt. Mehr noch: er hat verhindert, dass die Feuerwehr den Eingeschlossenen zur Hilfe kommen konnte.

Es ist schlicht schäbig, hier Tantiemen für die Akteure zu fordern. Denn Rostock-Lichtenhagen war nur möglich, weil die Schaulustigen die Angreifer angestachelt und vor der Polizei geschützt haben. Dort gab es keine Trennung zwischen Schaulustigen und Tätern!

Genauso schäbig ist es zu behaupten, Martin Langers Bild wäre irrelevant und könnte nur dann eine Relevanz erlangen, wenn es nun zu Änderungen beim Urheberrecht käme.

»…erst wenn irgendwann die normalen Internetprivatnutzer von unserer Meinungsverschiedenheit etwas haben – nämlich eine praktikable Rechtsnorm – erst dann hätten sie 1992 das Persönlichkeitsrecht des betrunkenen, unglücklich ›bierbefleckten‹ und vor allem offenbar nicht mit einem ähnlich engagierten Rechtsbeistand wie dem Ihren ausgestatteten Harald Ewert nicht vollends umsonst verletzt.«

Das deckt sich mit dem Spott und der Attitüde, andere verächtlich und klein zu machen, mit der Böhmermann und sein Co-Moderator Olli Schulz den Fotografen Martin Langer in ihrer letzten Radiosendung beim rbb überzogen haben, in der sie behaupteten, dass Martin Langer außer diesem Bild in seiner Karriere wohl nichts zustande gebracht habe und deswegen für das Bild abkassieren müsse.

Das Bild ist ein zeitgeschichtliches Zeugnis auf Augenhöhe mit den Klassikern der Reportagefotografie und das, was es zeigt, ist relevanter als Urheberrechtsdebatten oder die Befindlichkeiten von Fernsehmoderatoren, die morgen schon keiner mehr kennen wird.

Sascha Rheker