Das Kleingedruckte

Tatütata – Fotowettbewerb

Schnell mal mit einem Foto etwas gewinnen, das versprechen in den letzten Jahren immer wieder Fotowettbewerbe von Behörden, Gemeinden und Unternehmen. Oft sind die Preise überschaubar, aber die schon mit der bloßen Teilnahme abgetretenen Rechte und übernommenen rechtlichen Risiken für die Teilnehmer immens. Dass sich Veranstalter eines Fotowettbewerbes das Recht einräumen lassen, die Gewinnerbilder im Zusammenhang mit dem Wettbewerb nutzen zu dürfen, ist völlig normal. Wenn aber Wettbewerbe nur das Vehikel sind, um sich umfangreiche Nutzungsrechte an allen eingereichten Bilder zu greifen, dann ist das Bauernfängerei!

»Was ihr dafür tun müsst? Einfach auf www.schlingmann112.de/wettbewerb ein schickes Foto von einem Schlingmann Feuerwehrfahrzeug im Einsatz oder bei einer Übung hochladen (Auflösung beachten!) und anschließend fleißig euren Löschzug/Bekanntenkreis/… zum Abstimmen animieren – denn jede Stimme zählt!«

So kann man es auf der Facebookseite des Feuerwehrfahrzeugherstellers Schlingmann lesen. Gewinnen kann man eine bunte Beklebung für ein Feuerwehrfahrzeug, eine Werksbesichtigung und ein paar Messe-Eintrittskarten.

Fairerweise sollte da aber auch stehen: Was Ihr unbedingt tun solltet? Die Teilnahmebedingungen lesen!

Die ausgelobten Preise sind für sich betrachtet schon nicht allzu üppig, denn eine Werksführung und Eintrittskarten, um potentiellen Kunden den Besuch des eigenen Messestandes zu ermöglichen, sind nichts anderes die üblichen Werbegeschenke, die man als Kunde im Normalfall ohne jegliches Zutun bekommt.

Allerdings sichert sich die Firma Schlingmann mit ihrem Fotowettbewerb über die  Teilnahmebedingungen umfassende Nutzungsrechte an allen eingereichten Bildern, also auch an den Bildern, die nichts gewinnen.

Damit baut man sich ein kostenloses Archiv an PR-Bildern auf, dessen Wert schnell im fünf- bis sechsstelligen Bereich liegt. Und die meisten Fotografen bekommen dafür nicht einmal das Werbegeschenk.

»Die Schlingmann GmbH & Co. KG ist berechtigt die eingereichten Einsatzberichte, Bilder und persönlichen Angaben für eigene Werbe-und Marketingmaßnahmen zu verwenden, wie z.B. Veröffentlichung der Bilder in der Presse oder in Werbeunterlagen der Firma Schlingmann GmbH & Co. KG und online zu publizieren.«

Mögen die Gewinnchancen und die Preise überschaubar sein: Das juristische und wirtschaftliche Risiko für die Teilnehmer sind es nicht, denn Schlingmann lädt jegliches Haftungsrisiko beim Teilnehmer ab:

»Der/die Einsender/in versichert, dass er oder sie über alle Rechte am eingereichten Bild verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird. (…) Sollten Dritte dennoch Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, stellt der/die Einsender/in die Veranstalter von allen Ansprüchen frei.«

Und um noch einen drauf zu setzen, sprechen die Teilnahmebedingungen davon, dass da »nur Freiwillige Feuerwehren, Berufsfeuerwehren und Werkfeuerwehren« teilnehmen können. Also geben Einsender unter Umständen rechtsverbindliche Erklärungen (zur Haftungsübernahme etc.) für und im Namen von Institutionen und Behörden ab, zu denen sie u.U. gar nicht berechtigt sind.

»Er muss weiterhin über die Zustimmung der am Einsatz beteiligten Personen, ggf. betroffener Unternehmen, seiner jeweils vorgesetzten Stelle sowie ggf. auf dem Bild erkennbarer weiterer Personen verfügen, über diesen Einsatz zu berichten und das Bild zu veröffentlichen.«

Bei den »ggf. betroffenen Unternehmen« geht es schlicht darum, dass z.B. bei Einsätzen auf nicht-öffentlichen Grundstücken oder Werksgeländen durchaus auch das Hausrecht der Betroffenen eine Rolle spielt.

Worum es der Firma Schlingmann schlussendlich geht, zeigt recht deutlich der folgende Satz aus den Teilnahmebedingungen:

»Wir empfehlen allen Teilnehmern die Bilder als Originaldatei und ohne jegliche Bearbeitung zuzuschicken. Nur solche Dateien können nachher ohne Probleme für Abbildungen in Printmedien benutzt werden.«

Auch Fotografen in den Reihen der Feuerwehr sollten sich nicht die Hosen ausziehen lassen, schon gar nicht ohne es zu merken. Selbst wenn man als Fotograf nicht die Absicht hat, Geld mit seinen Bilder zu verdienen, so hat man doch den Anspruch darauf, fair und mit dem nötigen Respekt behandelt zu werden. Zum respektvollen Umgang gehört neben den rechtlichen Bedingungen auch, dass man das Bild des Fotografen so akzeptiert, wie der Fotograf es ausgearbeitet hat, statt eine unbearbeitete Rohdatei zu fordern.

Und als Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen sollte man sich auch einmal überlegen, dass man hier für die Nutzungsrechte an Fotos für ein paar tausend Euro vielleicht genau jene Kunden vergrault, denen man weiterhin Löschfahrzeuge im sechsstelligen Eurobereich verkaufen will.

Sascha Rheker