FREELENS Im Schadensfall sind sie oft Geld wert…
Foto: FREELENS

Im Schadensfall sind sie oft Geld wert…

FREELENS Mitglieder können über unseren Versicherungsmakler Haber + Loeck zu vergünstigten Konditionen Berufshaftpflicht- und Kameraversicherungen abschließen.

Info zur Kameraversichung

Versichert werden kann das gesamte fotografische Equipment von Berufsfotograf*innen – natürlich auf Neuwertbasis.

Der Einschluss von geliehenem Gerät ist tageweise möglich.

Der Versicherungsschutz besteht gegen Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung. Die versicherte Person trägt die Gefahren, denen die versicherten Sachen ausgesetzt sind, insbesondere: Transportmittelunfall, höhere Gewalt, Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl, Beraubung und räuberische Erpressung, Bruch und Beschädigung.

Die Versicherung gilt weltweit während der Ruhe- und Gebrauchszeiten im Studio, in der Wohnung und auf Reisen. Im Auto gilt Versicherungsschutz gemäß der Bedingungen (siehe pdf zum Herunterladen).

Die versicherte Person übernimmt im Schadensfall außerdem die Kosten eines Leihgerätes bis zu 3 % der Versicherungssumme für die Dauer von bis zu zehn Tagen.

Die Versicherung gilt für den Versicherungsnehmer bzw. die Versicherungsnehmerin und jede andere berechtigte Person (z.B. Assistent*in), solange die versicherten Sachen unentgeltlich überlassen werden.

Prämiensätze:
Netto 2,6 % p.a. ohne Selbstbeteiligung
Netto 2,0 % p.a. bei einer Selbstbeteiligung von 250,– Euro je Schadensfall

(zuzüglich 19 % Versicherungssteuer)

Info zur Berufshaftpflicht

Versichert ist die gesetzliche Verpflichtung zum Schadensersatz für Schäden, die schuldhaft einem Dritten zugefügt werden. Diese können sein: Gesundheitsschädigung oder Tod von Menschen (Personenschäden) und Beschädigung oder Vernichtung von fremden Sachen (Sachschäden).

Versicherte Personen:
1 Fotograf*in (Mitversichert gilt die Privathaftpflicht für den bzw. die Versicherungsnehmer*in, Ehepartner*in und Kinder. Bitte geben Sie die mit zu versichernden Lebenspartner*innen aus einer eheähnlichen Lebenspartnerschaft namentlich mit an.)

Unsere Beiträge inkl. der Zusatzdeckung für Vermögensschäden:

Versicherungssumme 2.000.000,– Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
Jahresbeitrag netto 170,75 Euro p.a. für den Geltungsbereich weltweit

Versicherungssumme 5.000.000,– Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
Jahresbeitrag netto 216,90 Euro p.a. für den Geltungsbereich weltweit

Weitere Einschlüsse bei Bedarf:
Assistent*in fest/frei: netto 19,69 Euro p.a. je Person
Obhutschäden: netto 29,52 Euro p.a.

Zusatzdeckungen

Für Fotojournalist*innen:
Vermögensschäden in Höhe bis 50.000,– Euro aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten (gemäß Bedingungen).

Für Werbefotograf*innen:
Schäden an ausgeliehenen Sachen (Requisiten) sind bis zu 15.000,– Euro mitversichert. Hier gilt im Schadensfall eine Selbstbeteiligung von 20 %, mindestens 100,– Euro.

Alle Prämien verstehen sich zuzüglich 19 % Versicherungssteuer.

Für umfassendere Informationen oder zur Beantwortung weiterer Fragen wenden Sie sich am besten direkt an Kerstin Bock oder Klaus Haber – die beiden helfen Ihnen gerne weiter!

Haber + Loeck
Lagerstr. 17
20357 Hamburg
Telefon: 040-44 80 94 80
E-Mail: info@haber.de
www.haber.de

Weiterführende Informationen zu den Themen Haftpflicht- und Kameraversicherung, Altersvorsorge, Berufsgenossenschaft, Künstlersozialkasse und Produktionsversicherungen finden FREELENS Mitglieder im internen Mitgliederbereich.